Wiederholungsprüfungen: Reloaded

Neue Durchfallregelungen geplant - Hochschulvertragsverhandlungen gehen weiter

Wie in den vergangenen Tagen bereits von meiner Seite, von der FSI WiWiss und auch von Seiten der LHG berichtet, hat es jüngst eine Initiative von zentraler Seite der FU gegeben, die Wiederholungsprüfungen in Bachelor und Master “neu” zu regeln.
Dies mithin durch eine “Bonuspunkte/Maluspunkte”-Regelung, wie sie älteren Studierenden bereits aus früheren Versuchen bekannt ist. Zum Teil ähnliche, zum Teil wortgleiche Vorschläge zur Neuregelung mit dem Ziel von Vereinheitlichung und Schließung von “Schlupflöchern” hatten im Laufe der vergangenen zwei Wochen überraschend auf der Tagesordnung aller von Bachelor/Master-Studiengängen betroffener Fachbereichsräte (FBRe) gestanden - mit Ausnahme der FBRe, die bereits getagt hatten oder bereits über ein wie o.g. System verfügen. So hatten z.B. am gestrigen Mittwoch mindestens dem FBR PhilGeist wie dem FBR Physik wortgleiche Vorschläge vorgelegen. Ziel: Begrenzung und Verringerung der Wiederholungsmöglichkeiten bei Prüfungen.

Diese Flächen deckende, plötzliche und zudem, wie so oft, am Ende der Vorlesungszeit vorgenommene Initiative erschien nicht nur auf FSIn-, sondern auch auf LHG-Seite auffällig. All zu oft in der Vergangenheit waren im Zuge der Bachelor/Master-Einführung mit dem Argument (künstlich produzierter bzw. suggerierter) zeitlicher Knappheit Regelungen über viele Köpfe hinweg durchgesetzt worden.

Durch unterschiedlich favorisierte, veränderte, mithin zusätzlich eingebrachte Modelle in verschiedenen Fachbereichen ist schon jetzt ersichtlich, daß es zu keiner konsequenten Vereinheitlichung kommen wird. Bereits dieses Ziel wird damit also nicht erreicht.

“Schlupflöcher” und “Grauzonen”

Verbleibt das Ziel der Schließung von “Schlupflöchern” oder “Grauzonen”, die es dem Vernehmen nach, je nach Fachbereich und Fach, bisher ermöglichten, wesentlich öfter als nun neuerlich geplant, mithin beliebig oft “durchzufallen”, eine Klausur nicht zu schreiben udm. Denn in bestimmten Fällen habe bisher gegolten und gelte zur Zeit noch: Wer eine Klausur nicht schreibt, kann nicht durchfallen. Oder: Wer den Raum nicht betritt, gilt nicht als Prüfungsteilnehmer/in. Dies ist je nach dem auch abhängig davon, ob eine Verpflichtung besteht, zu Klausuren, zu denen mensch angemeldet ist, auch zu erscheinen: “Wer den Raum nicht betreten hat, kann auch nicht durchgefallen sein und bekommt auch keine Maluspunkte …”. Ein Nicht-Antreten, d.h. Nicht-Hingehen, könne so auch nicht mit einem Punkteabzug geahndet werden. Nur das “Durchfallen” führe dazu. Des Weiteren könne mensch in solchen Fällen auch die Klausur vorzeitig verlassen, innerhalb von 24 Stunden dem Prüfungsbüro ein ärztliches Attest vorzeigen und erhalte auch in diesem Fall keinen Punkteabzug. Vorteil in letzterem Fall: Mensch dürfe im letzten Fall an der Wiederholungsklausur nach einem halben Jahr Teil nehmen (auch bei
Nicht-Bestehen, aber nicht, wenn mensch nicht antrat).

Aus der FU-Chemie, wo es bereits strenge Wiederholungs-Regelungen mit einem Maluspunkte-System gibt (wie bekannt: dort wurden B.A. und M.A. schon vor 2004/05 eingeführt), war mir darüber hinaus mitgeteilt worden, daß es viele Chemiestudierende gebe, bei denen zu viele nicht bestandene Prüfungen zur Exmatrikulation geführt hätten. Daher wurde davor gewarnt: “[…] diese angebliche Bonuspunkteregelung ist nur eine schöngeredete Variante der Maluspunkteregelung.”

Altbekanntes in neuer Form?

Bereits im Wintersemester 2005/06 hatte es Versuche gegeben, die Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen in der ganzen FU spürbar zu beschränken. Darüber hinaus war versucht worden, mit “zeitgesteuerten” Maluspunkten zu verhindern, daß selbst bei bestandenen Modul(teil)prüfungen Bachelor/Master-Studierende “zu lange” studieren. Diese “zeitgesteuerten” Maluspunkte sollten dann vergeben werden, wenn Studierende innerhalb einer bestimmten Zeit keine Leistungen erbringen. Heikel an solchen Maluspunkten ist nicht nur die Korsettierung des Studiums, sondern darüber hinaus die Tatsache, daß sie nach Überschreiten einer fest gelegten Zahl von Maluspunkten (oder Verlust von “Bonuspunkten”, bis das “Bonuspunkte-Konto” negativ wird) zur Zwangsexmatrikulation der betreffenden Studierenden führen sollen. Bereits in den vergangenen Tagen hatte sich heraus gestellt und auch in der gestrigen Sitzung des FBR PhilGeist war moniert worden, daß dies rechtlich nicht so einfach ist.

Im Wintersemester 2005/06 waren in Folge eines einwöchigen studentischen “Warnstreiks” sowohl die “zeitgesteuerten” Maluspunkte als auch zu rigide Wiederholungsbeschränkungen außer Kraft gesetzt worden. Die nun neuerliche Initiative nährte in den vergangenen Tagen die Vermutung, es könne sich um den Versuch handeln, letztlich doch noch rigidere “Maluspunkte”-Regelungen einzuführen und damit die B.A./M.A.-Studienbedingungen zu verschärfen. Bereits 2005/06 war zum Teil bekannt, daß das FU-Präsidium und die jeweiligen Stellen in den Fachbereichen bereits eine zeitweilige Suspendierung der damaligen Regelungen in der Schublade hatten und “nur” testen wollten, wie viel die FU-Studierenden schon zu diesem Zeitpunkt hinzunehmen bereit seien. Der scheinbare “Erfolg” der damals Protestierenden war in so fern mutmaßlich von zentraler Stelle bereits einkalkuliert.

Wie ich bereits in den vergangenen Tagen unter Berufung auf obere FU-Kreise berichtet hatte, geht die nun neuerliche Initiative von der Studienabteilung der FU aus, vermittelt über das FU-Präsidium - dem Vernehmen nach als Vorschläge. Die Fachbereiche sollen sich möglichst für ein Grundmodell entscheiden.

Starke Stellung der FU-Exekutive

Hierbei ist zu betonen: Selbst nach § 5 Nr. 8 der dem FU-Präsidium weit reichende Vollmachten gewährenden Teilgrundordnung der FU kann das FU-Präsidium allein keine für die Fachbereiche verbindlichen Beschlüsse über ihre Studienregelungen treffen. Gleichwohl hat die Exekutive an der FU, d.h. zentral das Präsidium und dezentral Verwaltungsleiter, Dekan/innen und Studiendekan/innen der Fachbereiche, weit reichenden Einfluß in der gesamten FU. Dieser Einfluß wird darüber hinaus noch gestärkt durch das Instrument der je verbindlichen Zielvereinbarungen, die der Berliner Wissenschaftssenator mit dem FU-Präsidium, das Präsidium mit den Dekanaten der Fachbereiche und die Dekanate wiederum mit den Institutsleitungen (= Geschäfte führende Direktor/innen) ihrer Fachbereiche treffen - ohne daß die jeweils zuständigen Gremien (Akademischer Senat, Fachbereichsräte, Institutsräte) hierbei beteiligt werden müssen. Zudem finden regelmäßig Treffen dieser verschiedenen Exekutiven Statt: insbesondere die Studiendekanekonferenz, der FU-Vizepräsidentin Christine Keitel-Kreidt vorsitzt, Verwaltungsleiterkonferenzen oder Versammlungen von Geschäfte führenden Direktor/innen, bei denen Öffentlichkeit weder gesetzlich vorgeschrieben noch erwünscht ist.

Mittlerweile also erscheint es, als würden (Vorschläge für) Regelungen die verschiedenen Fachbereiche betreffend bereits einen recht langen Weg gehen, bevor sie den verschiedenen Gremien überhaupt bekannt werden. So überraschte es denn nicht, als in der gestrigen FBR-Sitzung PhilGeist durch Verwaltungsleiter Matthias Dannenberg mitgeteilt wurde, daß in Bezug auf die o.g. Neuregelung der Wiederholungsprüfungen bereits eine Studiendekanekonferenz mit Vizepräsidentin Keitel-Kreidt Statt gefunden habe, bei der auch Dannenberg selbst (seines Zeichens, obwohl formal nur beratend, inoffizieller “Herr im Hause PhilGeist”) anwesend gewesen war. Laut Dekan Peter-André Alt spreche sich die Studiendekanekonferenz für Modell A aus. Dies bedeutet 2 Wiederholungsversuche im selben Modul bzw. Modulbereich (nicht gemeint: im kompletten Studiengang; nur der Modulbereich muß nach diesem Modell wahrscheinlich gewechselt werden): “Ist der 2. [nach o.g. Vorschlag für “x” eingesetzt; M.B.] Wiederholungsversuch erfolglos, ist die Gesamtprüfung nicht bestanden.”

Rechtliche Schwierigkeiten

Schon bei dem genannten Vorschlag wird deutlich, und dies, wie ich gleich ausführen werde, aus rechtlichen Gründen, daß ein somit insgesamt dreimaliges Durchfallen durch die selbe Prüfung nicht zur Zwangsexmatrikulation führt. Weil es aus rechtlichen Gründen nicht dazu führen darf: Laut Auskunft der AStA-Hochschulberatung unterstützt der FU-AStA zur Zeit eine Musterklage in den Wirtschaftswissenschaften in Bezug auf solche Regelungen. So sei bereits anwaltlich versichert worden, daß Zwangsexmatrikulationsregelungen, ganz gleich ob mit oder ohne Bonus- bzw. Maluspunkte, bei denen eine reale Wiederholung der Prüfung nicht gegeben sei, rechtswidrig seien.

Laut Dannenberg hätten auch das Rechtsamt der FU und Vizepräsidentin Keitel-Kreidt die Fachbereiche der FU darum gebeten, sich mit einer wie o.g. Neuregelung zu befassen. Dannenberg bestätigte die bereits im Vorfeld gesicherten Gründe dafür: Im Moment gebe es fast unbegrenzte Wiederholungsmöglichkeiten. Dies stelle - und dies ist zumindest nachvollziehbar - die Prüfungsorganisation vor erhebliche Probleme. Die Studienzeit solle sich zudem nicht unverhältnismäßig verlängern.

Übereilte Neuregelung verhindert: Notwendige Zeit zur Diskussion

Florian Hoch, studentisches Mitglied im FBR PhilGeist und Vorsitzender der Ausbildungskommission des selben, stellte darauf hin den Antrag zur Geschäftsordnung, zuerst selbige damit zu befassen. Jutta Müller-Tamm, professorales FBR-Mitglied, stellte die Frage, was denn der derzeitige Status quo der Wiederholungsmöglichkeiten sei. Dannenberg erwiderte: “Unbegrenzt” und sprach von einer “Perversion des Verfahrens”. Da die FBR-Mitglieder nach einer bereits langen FBR-Sitzung und aus ersichtlichen Gründen die durchaus notwendige Diskussion an dieser Stelle nicht weiter führen wollten, fand der studentische Antrag zur Geschäftsordnung sogleich zu seiner Abstimmung und wurde angenommen. Es wurde kein Beschluß für den Fachbereich PhilGeist über die besagte Neuregelung gefaßt und wird auch keiner gefaßt werden, bis die Ausbildungskommission PhilGeist sich hiermit (hinreichend) befaßt hat.

Zu unterstreichen ist, was Thomas Eichentopf von der LHG hier bemerkt:

So mag der Hintergedanke einer Vereinheitlichung ja noch ganz nett sein. Er wird das schon weniger, wenn das für viele Studierende zu einer plötzlichen Verschlechterung der derzeitigen Situation führt. Er führt aber auch dazu, dass wir uns fragen dürfen, warum nicht auch die positiven Aspekte von solchen Nachholregelungen vereinheitlicht werden? So dauert es an manchen Fachbereichen immer noch ein halbes Jahr, um die Wiederholungsklausur schreiben zu können, statt (wie bundesweit weit überwiegend und auch an der FU durchaus häufig praktiziert) die Nachholprüfungen gegen Ende der Semesterferien/ Anfang des Folgesemesters durchzuführen.

Druck, aber Keine Eile

Abschließend ist auch wichtig zu bemerken, daß nach Information aus oberen FU-Kreisen eine Neuregelung zwar gewünscht ist, jedoch auch von zentraler Seite keine notwendige Eile hat und mit einer Neuregelung mithin nicht vor dem Wintersemester 09/10 gerechnet wird. Im Zweifel wird sich sogar darauf eingestellt, daß sie zum Teil - je nach Fachbereich - überhaupt nicht geschieht. Dies ist schon deshalb wichtig zu bemerken, als es die “Allmacht”, die dem FU-Präsidium oft zugeschrieben wird, doch etwas relativiert und eine in solcher Weise begründete “Notwendigkeit” (Zwang) der Neuregelung nicht vorliegt. Es liegt zudem kein zwingender Grund vor, eine Neuregelung notwendig schnell durchzuführen. Denn nicht zuletzt die Fachbereiche selbst müssen überlegen, welche Regelung für sie am sinnvollsten ist.

“Leistung”

Als für FU-Präsidium, Dekanate und Verwaltungsleiter mindestens “drängend” sind jedoch die “leistungsbezogene” Mittelvergabe und der Druck des Berliner Wissenschaftssenators zu vermuten. Bekanntlich ist erklärte, über “Leistungskriterien” erzwungene und durch gegenwärtige Umsetzung weit gehend gescheiterte Politik die Verkürzung der Studienzeiten, der Abschluß in der “Regelstudienzeit”, die Erhöhung der Abschlüsse und die Verminderung der Abbrüche. Wer im ruinösen Wettbewerb der Berliner Hochschulen um “Leistungsmittel” in Bezug nicht nur auf diese Kriterien “schlechter” abschneidet als die jeweils anderen, verliert Mittel, die dann den anderen zugewiesen werden. Neuerdings scheinen hinsichtlich dessen auch die Berliner Hochschulleitungen selbst die Lehren aus den vergangenen Jahren gezogen zu haben. So besagen sie in Punkt 13 der jüngst von ihnen vorgeschlagenen und im FU-Kuratorium vergangene Woche vorgestellten “Eckpunkte für ein Finanzierungsmodell”: Wettbewerbselemente zwischen Hochschulen sollten vorhanden, aber nicht so stark ausgeprägt sein, dass ein Leistungswettbewerb in einen ruinösen Konkurrenz- oder Vernichtungskampf umschlägt, der Kooperationen unmöglich macht.

Zu ihren Vorschlägen für einen neuen Hochschulvertrag wie auch über die gestrige, erstaunlich konstruktiv verlaufene Sitzung des Akademischen Senats der FU werde ich hier zu gegebener Zeit ausführlicher berichten.

Verhandlungen über neue Hochschulverträge

So weit bisher ersichtlich, sind in dem präsidialen bzw. rektoralen Vorschlag für einen neuen Hochschulvertrag noch keine konkreten Zahlen oder Strukturplanungen vorgesehen. Auch mir aus oberen FU-Kreisen Zugetragenes besagt: Es ist bisher “nur” ein erster konkreterer Vorschlag von Hochschul-Seite, der aus den bisherigen Verhandlungen mit dem Berliner Wissenschaftssenator hervor gegangen ist und in die weiteren Verhandlungen getragen werden soll.
Vorgeschlagen wird im Wesentlichen eine Fortsetzung der bisherigen Hochschulfinanzierung auf Basis der bisherigen Hochschulverträge - mit diversen Modifikationen und Zusätzen. Auch sollen nach dem Vorschlag - eine nicht neue Forderung der Hochschul-Leitungen - Berufungsverfahren vollständig auf die Hochschulen übergehen. Der Berliner Wissenschaftssenator als übergeordnete Aufsicht, der bisher jedes reguläre Berufungsverfahren der Berliner Hochschulen prüfen muß, fiele damit weg. Übergeordnete Aufsicht blieben damit nur noch die Hochschulleitungen selbst. Immer wieder zu betonen: “Autonomie” der Hochschulen bedeutet nach derzeitiger Regelung eher eine “Autonomie” der Hochschulleitungen und damit eher eine weitere Entdemokratisierung. Und: Die Prüfung und Fortsetzung der Erprobung(sklausel), die die weit reichenden Befugnisse der Hochschulleitungen erst ermöglicht hat (und nach allen staatlichen Verlautbarungen im Sinne einer “besseren” Haushaltsführung durch Stärkung der Leitungsstrukturen ermöglichen soll), soll nach diesem Vorschlag vom ruhenden “alten” auf das neue Kuratorium übergehen. Wie bekannt, hat im alten, nach Erprobungsklausel und dadurch ermöglichter Teilgrundordnung “ruhenden” FU-Kuratorium der Staat großen Einfluß. Diesen hat der Staat in Form und Person von vergangenen Berliner Wissenschaftssenator/innen insbesondere in den 1990er Jahren und unter starker Beteiligung der “NofU” zum Teil massiv dazu genutzt, nicht genehme kritische Forschungs- und Fachbereichsstrukturen zu zerschlagen. Im “neuen” FU-Kuratorium hingegen hat die akademische Seite, d.h. die FU, in Form von FU-Präsidium und das Präsidium i.d.R. stützendem Akademischem Senat wesentliche Handhabe über einen großen Teil der Kuratoriums-Mitglieder. Auch dies muß durch den großen Einfluß des FU-Präsidiums nicht unbedingt von Vorteil sein.

Laut Mitteilung von FU-Vizepräsidentin Ursula Lehmkuhl aus der gestrigen Sitzung des Akademischen Senats (FU-Präsident Dieter Lenzen war wie Vizepräsidentin Keitel-Kreidt nicht anwesend), die hierzu keine Aussage treffen wollte, sollen die Hochschulvertragsverhandlungen nun bis Mitte/Ende April gehen. Dies ist ein Monat mehr, als noch vor einigen Monaten vorgesehen worden war.

MB