Wahl zum Institutsrat Philosophie

Am 7. Juli 2009 werden nach zwei Jahren die Institutsräte des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften wieder neu gewählt. Hierfür können auch Studierende kandidieren. Anders als in anderen Fachbereichen der FU hat der Fachbereich PhilGeist für die IR-Wahlen einen eigenen Wahlturnus. Auch der Institutsrat Philosophie wird nun neu gewählt.

Hier eine Terminübersicht für das Verfahren zu Kandidatur und Wahl selbst und die offizielle Bekanntmachung der IR-Wahlen.


Neues zu Fachbereich und Institut für Philosophie

Berufungskommission: Studentisches Mitglied

Die studentischen Mitglieder des FBR PhilGeist haben sich zur Durchführung einer Wahl entschieden: für das studentische Mitglied der Berufungskommission zur Nachfolgeprofessur Gunter Gebauers (Philosophie).
Die Kandidatur für Philosophie-Studierende war bis Freitag, den 15.05.09, befristet.

Da sich auf Aushänge und Ankündigung der Wahlkandidatur jedoch nur ein Student gemeldet hat, wird nun überlegt, das Wahlverfahren zu verkürzen und diesen ohne weitere Wahl im Fachbereichsrat als studentisches Mitglied zu benennen. Die so ausgehängte Einspruchsfrist hierfür läuft bis zum morgigen Dienstag, den 19.05.09.
Der Name dieses Studenten wird nach Ablauf der Einspruchsfrist an dieser Stelle aufgeführt werden. Nachtrag des Verfassers (21.05.09): In der FBR-Sitzung PhilGeist am 20.05.09 ist Manuel Scheidegger, Student des Master-Studiengangs Philosophie, von den studentischen FBR-Vertreter/innen für die Berufungskommission benannt worden. [M.B.]

Studium affiner Module und Master Philosophie

Das neue und von Verwaltungsleiter Matthias Dannenberg “eingearbeitete” Dekanat PhilGeist hat in Person der neuen Studiendekanin Doris Kolesch Bedingungen für das Studium affiner Module deutlich gemacht: in einem Schreiben an alle Institute des Fachbereichs.

Zur Zeit ist unklar, in wie weit dies die Hürden für das Studium des interdisziplinären Bereichs der 2. Master-Ordnung Philosophie nochmals erhöht. Die Diskussion um diese Master-Ordnung, die sich seit nunmehr 2 Jahren hinzieht, so wie einzelne Bestrebungen anderer Institute, ihr Studium nach außen mehr zu öffnen, sind als Anlaß für dieses Schreiben anzusehen. Kürzlich war, wie an dieser Stelle erwähnt, die letzte wesentliche Bedingung des Fachbereichs - Kapazitätszusagen der anderen Fächer für den ID-Bereich - erfüllt worden. Danach sollte kaum mehr etwas der Zustimmung zur 2. Master-Ordnung Philosophie im Wege stehen.

In den vergangenen Semestern hatte es nicht wenige Versuche gegeben, die Interdisziplinarität des Philosophie-Studiums einzuschränken. Das Institut für Philosophie jedoch steht in diesem seltenen Fall, unter breitem Einbezug der Studierenden, geschlossen hinter der Interdisziplinarität.


Es bleibt gleich schlecht: Haushalt PhilGeist 2009 verabschiedet

In der Sitzung des Fachbereichsrates (FBR) PhilGeist am 06.05.2009, der unter Anderem die hier berichtete Präsentation zum Stand der Berliner Hochschulhaushalt-Verhandlungen zu Grunde gelegen hatte, ist ein neuer Haushalt diskutiert und verabschiedet worden. Dem Vorschlag und Antrag von studentischer Seite, zwei Wochen Beratungszeit bis zur nächsten FBR-Sitzung zu gewähren, wurde nicht gefolgt.

“GeFoS” schadet den Kleinen Fächern

Nachdem Verwaltungsleiter Matthias Dannenberg die im oben aufgeführten Bericht dargestellte Berliner Lage geschildert hatte, erläuterte er am Beispiel des Fachbereichs PhilGeist, welche Konsequenzen nach Einschätzung der universitären Leitungsebene Wissenschaftssenator Jürgen Zöllners Modell “Geld folgt Studierenden” hätte. So würden Fächer des Fachbereichs wie die Germanistik, in der bereits viele Studierende immatrikuliert seien, gestärkt. Kleinere Fächer hätten danach das Nachsehen.

Effektive Kürzung: Mittel bleiben auf Niveau der Haushaltssperre

Dannenberg rekurierte auf die noch immer währende Haushaltssperre an der FU von 7,5 % der Mittel. Diese betreffe einerseits den so genannten “Titelverbund” über die Sachmittel und andererseits den Personal-Haushalt des Fachbereichs. Allein für den Fachbereich PhilGeist bedeute diese Sperre eine Kürzung von 450.000 - 500.000 EUR. Dies sei nunmehr, wie bereits befürchtet worden ist, eine effektive Haushaltsabsenkung, nach der die Mittel auf Grund der schlechten Aussichten hinsichtlich der weiteren Berliner Hochschulfinanzierung auch nicht wieder steigen würden. Der Haushalt des Fachbereichs sei jedoch noch “steuerungsfähig”.

Für diese “Steuerungsfähigkeit” sorge nicht zuletzt die 6-monatige Wiederbesetzungssperre für personengebundene studentische Hilfskraft-Stellen (deren Personengebundenheit die Regel ist) und eben solche WiMi-Stellen (ebenfalls die Regel). Dannenberg gab zu verstehen: Hierbei handele es sich im Falle einer je frei gewordenen Stelle um eine [je; M.B.] einmalig verzögernde Sperre, die immer nach 6 Monaten aufgehoben werde. Nach diesen 6 Monaten werde jede solche Stelle wieder besetzt.
Andererseits gebe es viele “hängende” Berufungsverfahren im Fachbereich: Insbesondere im Falle von Berufungszusagen des Fachbereichs, die noch nicht eingelöst worden seien, jedoch zu jeder Zeit mit einem angenommenen Ruf eingelöst werden müßten, könnte die Lage wiederum “dramatisiert” werden (Gleiches wird im Leistungsbericht 2007 für die ganze FU geschildert). Gerade die bisherigen Nicht-Annahmen von Rufen erhielten einen Teil der “Steuerungsfähigkeit” aufrecht. Es gebe auf Grund der sich hinschleppenden Berliner Haushaltsverhandlungen zur Zeit keine “Planungssicherheit” für die FU oder den Fachbereich. Dadurch sei die Aufstellung eines Haushalts für das Jahr 2010 zur Zeit nicht möglich. Für das Jahr 2009 jedoch werde dem Fachbereich das ihm nach Haushaltssperre zustehende Geld zur Verfügung gestellt und das Jahr über ausgezahlt. Die Mittelzuweisungen für dieses Jahr würden in selbigem Jahr nicht mehr angetastet.
Bleiben würden jede Menge Unwägbarkeiten.

Dannenberg problematisierte einerseits bereits beschlossene und andererseits noch nicht ausgehandelte Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst. Er nannte die immer wieder (auch im Leistungsbericht 2007 erwähnten) genannten Personal-”Überhänge”. Dies sind Stellen, die bereits gekürzt gewesen sein sollten. Die Bezahlung dieser “Überhänge” im Fachbereich finanziere das FU-Präsidium in diesem Jahr zu 50 % mit, im kommenden Jahr noch zu 25 % und im darauf folgenden nicht mehr. Der Fachbereich sei hinsichtlich des Haushaltes in den vergangenen Semestern “äußerst restriktiv” vorgegangen: Es gebe wenige Mittelbau-”Überhänge”, die in Soll-Stellen überführt werden sollen, welche über den (budgetierten, d.h. fest gelegten) Personal-Haushalt einzig ausfinanziert seien.

Erhebliche Probleme - auch in anderen Fachbereichen

Dannenberg nahm dieses Mal kein Blatt vor den Mund. Er betonte, daß im Unterschied zur wie oben gewährleisteten “Steuerungsfähigkeit” im Fachbereich PhilGeist der Fachbereich Geowissenschaften bereits unter “Kuratel”, das heißt, dem Haushaltsvorbehalt des FU-Präsidiums stehe. Dies bedeutet, daß GeoWiss kaum oder keine eigenen Ausgaben mehr ohne Zustimmung des Präsidiums tätigen darf. Die Haushalte der Fachbereiche Geschichts- und Kulturwissenschaften sowie Politik und Sozialwissenschaften sollen, so Dannenberg, kurz davor stehen. Sie seien ebenfalls noch erheblich angespannter und hätten erhebliche Probleme.

Einerseits “wollen wir” “exzellente” Berufungen, meinte Dannenberg. Es könne jedoch kaum die Ausstattung hierfür realisiert werden. Auch Mittelbau-Stellen und solche von Sonstigen Mitarbeiter/innen seien so, wie Universitäten nun ein Mal strukturiert seien, “Ausstattung” [von Lehrstühlen, d.h. Professuren; M.B.]. Daher müßten die Wiederbesetzungssperren als “Maßnahme, die vertretbar ist” auch unbedingt aufrecht erhalten werden. Die Stellen in den Instituten des Fachbereichs würden nun aus dem Personal-Haushalt finanziert, nachdem die bisherigen Mittel aufgebraucht seien. Hinsichtlich Tariferhöhungen meinte Dannenberg mehrfach: “Ihnen geben wir Zusagen.” Für das Dekanat PhilGeist und die Fachbereichsverwaltung PhilGeist sei jedoch noch keine zusätzliche Finanzierung vorgesehen. Einzig Lehrkräfte für besondere Aufgaben (im universitären “Volksmund”: “Lehrknechte”), die meist nur befristet angestellt seien, seien nicht (Personen) zugeordnet oder weisungsgebunden, zählten somit nicht als “Ausstattung” [im Sinne der “Ausstattung” von Lehrstühlen; M.B.]. Alle übrigen Stellen [außer der Stelle eines/einer Professor/in selbst; M.B.] seien zugeordnet und seien Berufungs- und Bleibe-Zusagen. Es sei denn, ein Professor verlasse den Fachbereich [und damit in der Regel die FU als ganze; M.B.]: dann müsse eine solch zugeordnete Stelle dennoch weiterhin bezahlt werden.

Humboldt-Universität Berlin: Vollständige Wiederbesetzungssperre?

Dannenberg verglich abermals: An der Berliner Humboldt-Universität würden zur Zeit ganz andere Maßnahmen diskutiert. Insbesondere eine völlige Wiederbesetzungssperre - nicht zuletzt, da die HU “prospektiv” (also voraus schauend) wieder “Leistungsmittel” an die FU Berlin verlieren werde. “Wir werden Gewinner sein”, meinte Dannenberg.

Ein engagierter Einwurf des Verfassers des vorliegenden Berichtes darauf hin ging - neben der Zustimmung, daß eine Besserung der Lage, auch hinsichtlich der Bundesmittel, kaum zu erwarten sei - auf den Wettbewerb zwischen den Berliner Hochschulen und die sich in der genannten Diktion wieder findende Logik: Es solle auf die Animositäten zwischen den Berliner Universitäten verzichtet werden, den Streit um das “Erbe” der Berliner Universität und die “Zurechnung” von Nobelpreisträger/innen zu FU oder HU. Kitas, Schulen und Hochschulen in Berlin hätten längst jede für sich öffentliche “Hilferufe” ausgesandt. Jede von ihnen könne, wenn sich nicht zusammen getan werde, nur verlieren. Hierauf wurde vom neuen Dekan des Fachbereichs Joachim Küpper erwidert, die Politik solle doch eher Anderen überlassen werden.

Der neue Haushalt des Fachbereichs
Instituts-Etats bleiben auf Vorjahresniveau

Im von Verwaltungsleiter Dannenberg vorgelegten neuen Haushalt des Fachbereichs sind viele bereits zusätzlich eingestellte studentische Hilfskraft-Stellen, insbesondere an Bibliotheks-”Standorten”, vorgesehen. Dies bedeutet eine Anhebung der Ausgaben für diese Stellen um etwa 250.000 EUR oder etwa 50 %. Nicht zu vergessen ist jedoch, daß insbesondere beim budgetierten Mittelbau-Haushalt gespart wird, um die Haushaltssperre aufzufangen. Hier werden für 2009 noch etwa 2,3 Mio EUR veranschlagt - über dessen Mehr oder Weniger auf Grund eines fehlenden nachvollziehbaren Vergleichs für den Verfasser kein Urteil möglich ist.

Auch bleibt die Zuweisung an die Instituts-Etats, über die die Institute selbst verfügen können, exakt wie im Vorjahr. Das Institut für Philosophie beispielsweise erhält weiterhin genau 17.150 EUR für ein ganzes Jahr, also wie alle Institute des Fachbereichs weiterhin jene 40 % weniger, die sich aus der Kürzung der “Leistungsmittel” im Frühjahr 2008 ergaben.

Der Haushalt wurde von der Mehrheit des Fachbereichsrates wie vorliegend mit 13 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Ein vorheriger Antrag von zwei studentischen FBR-Vertretern, den Beschluß zur Beratung auf die nächste Sitzung zu verschieben, scheiterte mit 2 : 11 : 5 Stimmen.

Institutshaushalt Philosophie: Prekäre Lage verbessert sich nicht

Von den 17.150 EUR des Instituts für Philosophie soll nach dem Willen Verwaltungsleiter Dannenbergs, den er in der vorliegenden FBR-Sitzung abermals bekundet hatte, nun unter Anderem eine studentische Hilfskraft für ein dringend benötigtes Tutorium des stark besuchten Argumentationskurses bezahlt werden. Dies scheint zur Zeit jedoch unter Umgehung geltenden Rechts in Bezug auf studentische Beschäftigte zu geschehen, denn es geschieht dem Vernehmen nach per Werkvertrag mit Phantasie-Definition der Stelle - obwohl dies nach dem Tarif für studentische Hilfskräfte geschehen müßte. Auch sei dem Vernehmen nach laut Gesetz der Fachbereich zuständig für die Finanzierung solcher Stellen, weil allgemein für die Gewährleistung und damit die Finanzierung der Lehre.
Das Volumen der Bezahlung studentischer Hilfskräfte des Institutes, das aus dem Institutshaushalt bestritten wird, liegt gegenwärtig bei etwa 7.000 EUR. Auch diese müßten dem Vernehmen nach schon seit je her vom Fachbereich bezahlt werden.

Hinzu kommt ein Institutskopierer, der für über 2.000 EUR pro Jahr geleast wird oder Ausgaben nicht zuletzt für Büromaterial von Dozierenden, das diese zum Teil über den Institutshaushalt bestellen. Und schließlich sollen nach dem Willen Verwaltungsleiter Dannenbergs dem Vernehmen nach nun auch die besoldeten Lehraufträge in den Institutshaushalt abgeschoben werden. Diese waren bisher vom Fachbereich bezahlt worden. Jedes Semester von Neuem in den vergangenen Jahren, in dem diese regulären Lehraufträge vom Institut vergeben worden waren, mußte erst Dannenbergs Zustimmung eingeholt werden, für wie viele Lehraufträge die Finanzierung bewilligt würde. Auch hier gilt dem Vernehmen nach eigentlich die Zuständigkeit des Fachbereichs für die Finanzierung.

Die Haushaltslage bleibt also gleich schlecht im Hause PhilGeist, in der FU und im Land Berlin. Die Aussichten auf Besserung sind in Ermangelung politischen Willens und Rückgrats düster.


Master Philosophie und Institutsrat Philosophie vom 29.04.09

Hinweis des Verfassers: Unter dem Subtitel “Neue ECTS-Tabelle für ERASMUS-Studierende” ist mit Datum des 20.05.09 ein Nachtrag des Verfassers hinsichtlich einer Äußerung Gunter Gebauers eingefügt worden.

Zulassungen im Master weiter unbeschränkt

Der Akademische Senat der FU ist in seiner Sitzung am 22.04.09 aus Gründen der prekären Haushaltslage der vom Verfasser des vorliegenden Berichts hier berichteten Empfehlung der KfL gefolgt. Die KfL hatte, auf das Votum des FU-Präsidiums hin, hinsichtlich der regulären, nicht “weiter bildenden” Master-Studiengänge mit vorgezogenen Bewerbungsfristen beschlossen, daß vorerst keine(!) Zulassungszahlen hierfür beschlossen werden sollen.

Auch der Master-Studiengang Philosophie ist damit weiter nicht(!) zulassungsbeschränkt. Alle interessierten Personen müssen so lange zum Masterstudiengang Philosophie zugelassen werden.

Zu den derzeitigen Berliner Hochschulhaushalt-Verhandlungen siehe unter Anderem hier oder hier. Hinsichtlich der Bundesmittel, auf die in Berlin gehofft wird, sieht es gegenwärtig schlecht aus.

Ein älterer Brief des Gesamtpersonalrats an den Wissenschaftssenator findet sich hier.

Interdisziplinärer Bereich Master II Philosophie: viele Kooperationszusagen

Nach Mitteilung Georg Bertrams und Gunter Gebauers in der Sitzung des Institutsrats Philosophie am 29.04.09 ist die Resonanz hinsichtlich der Kapazitäts- und Kooperationsanfragen des Institutes in der ganzen FU für den Interdisziplinären Bereich der 2. Master-Ordnung “absolut positiv”. Es habe keine Absage gegeben. Einzig der Studiengang Politikwissenschaft fehle noch (Stand: 29.04.09), da dort der Institutsrat zu diesem Zeitpunkt noch nicht getagt habe.

Der Fachbereich Jura wolle, wenig überraschend, statt einer Vereinbarung einen Vertrag schließen. Die Chemie sei auch interessiert, verlange aber im Gegenzug eine regelmäßige Veranstaltung, die angeboten werde. Wie das Letzte zu regeln ist, stand zuletzt noch aus.

Insgesamt haben also nahezu alle angefragten FU-Fächer bereits zugesagt: Studierende der 2. Master-Ordnung Philosophie können im Rahmen des ID-Bereichs bei ihnen Veranstaltungen belegen. Die letzte wesentliche Bedingung des Fachbereichs PhilGeist, um der 2. Master-Ordnung zustimmen zu können, ist damit erfüllt.

Zur übrigen Institutsrat-Sitzung vom 29.04.09 wie folgt ausschnittsweise. Das Übrige ist dem in einigen Wochen herum gehenden IR-Protokoll vom 29.04.09 vorbehaltlich etwaiger Änderungen zu entnehmen.

Protokoll der IR-Sitzung vom 21.01.09

Die vom Verfasser des vorliegenden Berichts eingebrachten Änderungen zum IR-Protokoll des 21.01.09 sind vom IR einstimmig übernommen worden.

Eine Distanzierung des Institutsrates von FU-Präsident Dieter Lenzens Bekenntnis zum “Intelligent Design” oder eine Erklärung hierzu wurde nicht für notwendig gehalten. Der Vorschlag wurde durchweg abgetan und ignoriert.

Argumentationskurs - Tutorien

Der Argumentationskurs des Institutes ist laut Aussage Holm Tetens’ in der IR-Sitzung vom 29.04.09 im vergangenen WiSe 08/09 von etwa 190 Personen besucht worden. Im zur Zeit laufenden SoSe 2009 sollen es etwa 100 sein. Da die Fachbereichsverwaltung zuletzt noch immer keine neuen Hilfskräfte für Tutorien des Kurses genehmigt hatte, hat der Institutsrat Gunter Gebauer als Geschäfte führenden Direktor einstimmig damit beauftragt, gegenüber FBR und Dekanat PhilGeist so wie im Zweifel gegenüber dem FU-Kanzler die Notwendigkeit dieser Hilfskräfte zu vertreten.

Inzwischen ist von der Geschäftsführung des Institutes ohne weitere Absprache mit dem Institutsrat entschieden worden, für diese Stelle den Institutshaushalt in Anspruch zu nehmen. Der Institutshaushalt Philosophie beträgt auch nach dem in der gestrigen Sitzung des Fachbereichsrates PhilGeist vom 06.05.09 beschlossenen Fachbereichshaushalt 2009 unverändert gut 17.000 EUR.

Vergabesatzung Bachelor Philosophie - “berufspraktische Tätigkeiten”

Wie angekündigt, stand auf Anraten David Lauers (WiMi-Vertreter im IR) in der IR-Sitzung am 29.04.09 ein kleines Detail der Vergabesatzung zur Diskussion: die 5 %-Gewichtung bei den Zulassungskriterien für den Bachelorstudiengang Philosophie. Diese beinhaltet die Festlegung “relevanter praktischer Tätigkeiten”, die eine besondere “Eignung” für den Studiengang konstituieren sollen.

Wie der Verfasser des vorliegenden Berichts in der IR-Sitzung deutlich gemacht hatte, handelt es sich bei diesem Kriterium um eine Kann-Bestimmung. Dies bedeutet: Das betreffende Fach (hier: die Philosophie) muß zwar angeben, was es als “eignende praktische Tätigkeit” ansieht. Was es jedoch als solche angibt, steht ihm frei. Grundsätzlich “eignet” Alles für ein prinzipiell interdisziplinäres, offenes Fach wie die Philosophie. Entsprechend ging mein Plädoyer auf eine möglichst allgemeine Formulierung.

David Lauer hatte im IR die folgende Formulierung vorgeschlagen und so nun bereits an Frau Grünert vom Studienbüro des Fachbereichs geschickt:

“Tätigkeiten und Ausbildungen in den Bereichen der Bildung, Kultur und Medien (insbesondere Wissenschaftsjournalismus), im Verlags- und Bibliothekswesen, in staatlichen und nichtstaatlichen politischen Organisationen, Tätigkeiten in der Wirtschaft im Zusammenhang mit ethischen Fragen sowie Tätigkeiten im Bereich der Computerprogrammierung”

Hierzu wird ausdrücklich um Rückmeldungen und Meinungen gebeten: MathiasBartelt@gmx.de.

Darüber hinaus gibt es “Auswahl”-Beauftragte für den Bachelorstudiengang Philosophie. Diese werden dann tätig, wenn im Falle von mehr Bewerber/innen als Studienplätzen bei der “Auswahl” von Bewerber/innen gemäß den Kriterien 80 % Abitur, 15 % “Leistungsfächer” und 5 % “berufspraktische Tätigkeiten” durch die Studierendenverwaltung dennoch Unklarheit über die “Eignung” von bestimmten Bewerber/innen besteht. Als “Auswahl”-Beauftragte hat der IR einstimmig Sybille Krämer und David Lauer bestimmt, die sich hierfür angeboten hatten.

“Auswahl”-Beauftragte für den Masterstudiengang Philosophie sind bereits Georg Bertram und Holm Tetens.

Neue ECTS-Tabelle für ERASMUS-Studierende

Nachdem es Probleme für ERASMUS-Studierende anderer Länder gegeben haben soll, das von ihren Heimat-Hochschulen geforderte Soll an ECTS-Punkten am Institut für Philosophie ohne enormen Leistungsaufwand zu erbringen, ist die ECTS-Tabelle des Institutes am 29.04.09 vom Institutsrat angepaßt worden. Der IR hat großzügigere Richtlinien für die Vergabe von ECTS-Punkten an ERASMUS-Studierende beschlossen, nach denen die Dozierenden des Institutes verfahren sollen. Die neue ECTS-Tabelle gemäß IR-Beschluß ist hier zu finden.
Individuelle Abweichungen davon sind nach Absprache mit den betreffenden Studierenden ausdrücklich vorgesehen.

Auch dies hatte David Lauer, angemahnt von Heide Grünert, in den IR eingebracht. Die bisherige ECTS-Regelung des Institutes, über die Unklarheit herrschte, bzw. die Praxis ihrer Anwendung bewirkte, daß mithin einem Teil, mithin vielen der ERASMUS-Studierenden auf Grund stark abweichender “Leistungs-” bzw. “Leistungspunkt”-Vorstellungen und -Regelungen zu wenig ECTS-Punkte in Veranstaltungen ausgestellt worden waren.

Deutlich wurde nicht zuletzt hier wie längst auch im Berliner, deutschen und europäischen Kontext: Weder die ECTS-Punkte noch die Bachelor- und Masterstudiengänge selbst sind “vergleichbar”. Es ist eingetreten, was bereits vor Jahren nicht zuletzt auf Grund von Überbürokratisierung, Überreglementierung und “Profilbildung” von Studiengängen prognostiziert worden war: Mit der “Studienreform” nicht zuletzt deutscher Konzeption und Umsetzung ist das Gegenteil von mehr “Mobilität” und “Vergleichbarkeit” bewirkt worden.

Gunter Gebauer hatte bereits in der dem Institutsrat zuvor gehenden Lehrplan-Konferenz am 29.04.09 ohne Widerspruch konstatiert: “Der Bachelor ist auf breitester Front gescheitert” und ein “Mißerfolg”. Hinweis und Nachtrag des Verfassers (20.05.09): Gunter Gebauer betont, sich nicht in dieser Weise geäußert zu haben - insbesondere nicht als Meinungsäußerung -, sondern nur eine HIS-Studie wieder gegeben zu haben. Er ist darüber hinaus eingeladen, sich hierzu selbst per Kommentar-Funktion zu äußern oder eine Stellungnahme hierzu abzugeben, die selbstverständlich veröffentlicht wird. [M.B.]

Die Abbruchquoten seien gestiegen. Und die Studienzeit im Verhältnis zur “Regel-Studienzeit”, die von Studierenden-Vertreter/innen nun immer öfter als effektive “Mindest-Studienzeit” bezeichnet wird, habe sich nicht verkürzt.
(Zur Erinnerung: Alles wird besser und Der Mythos vom besseren Studium)
Zugleich seien, so Gebauer, die “Kompetenz-Kurse” des Institutes eine “feine Sache”, die das Institut im Zuge der von ihm ab 2004/05 umgesetzten “Studienreform” eingeführt habe.

Zu bemerken ist dazu, daß der Argumentationskurs und auch der Schreibkurs bereits lange vor 2004/05 bestanden hatten. Vortrags- und Interpretationskurs sind auf Basis dieses Konzepts im Zuge der Modularisierung hinzu gekommen. Der Oberbegriff “Kompetenzkurse” ist eine Erfindung nicht zuletzt durch das FU-weit vorgegebene Erfordernis einer Definition von jeweiligen “(Berufs-) Qualifikationszielen” bzw. “Kompetenzen” in den einzelnen Bachelor- und Master-Studiengängen und Modulen.

Von der “Bologna”-Folgekonferenz der europäischen Bildungsminister/innen, die keine Rechtsverbindlichkeit besitzt, wird zur Zeit nunmehr das Folgende berichtet:

“Der Bachelor soll mobiler werden”.


StuPa am 29.04.09: AStA-Neuwahl und viele Resolutionen

Die Sitzung des FU-Studierendenparlaments am 29.04.09 hat nahezu 6 Stunden in Anspruch genommen und damit ungewöhnlich lange gedauert. Der alte AStA mußte entlastet werden. Der neue gewählt werden. Und es gab viele Resolutionen. Im Unterschied zu vergangenen StuPa-Sitzungen hat es erstaunlich viel Diskussion und Dialog gegeben. Vor Allem mit einander - nicht nur gegen einander. Sogar einige Resolutionen, mal von der “einen”, mal von der “anderen Seite”, fanden die Zustimmung sowohl von “AStA-Koalition” als auch den nicht dazu gehörigen StuPa-Gruppen. Diskutiert wurde insbesondere über die Entlastung des alten AStA und die Wahl des neuen.

Viel Diskussion

StuPa-Sitzungen wie diese, in der es so viel Diskussion gab, waren in der jüngeren Vergangenheit äußerst selten zu erleben. Hierzu mag die gegenseitige Öffnung und Verständigung von studentischen Gruppen der letzten Monate beigetragen haben - und die Schwäche des immer mehr austrocknenden studentischen und hochschulpolitischen Lebens. Das Blockdenken konnte dies Mal auch im StuPa zumindest zeitweise aufgehoben und “der oder die Andere” um so mehr als Mensch - mithin sogar mit legitimen Positionen - gesehen werden. Die Mitglieder der “AStA-Koalition” und die des zu entlastenden alten AStA haben - mithin das erste Mal in den vergangenen Jahren - in relativer Ruhe, Offenheit und Ausführlichkeit verbal Rechenschaft abzulegen versucht.

Sie schienen sich zumindest mehr als zuletzt in den vergangenen Jahren in Legitimationszwang zu sehen - nach innen und/oder außen. Dies, obwohl die “AStA-Koalition” bei allen Abstimmungen über eine “Kern-Mehrheit” von 38 Stimmen verfügte (das StuPa hat 60 Sitze). Nicht immer, doch fast immer stimmten mindestens so viele Personen für Anliegen der “AStA-Koalition” bzw. gegen solche Anträge anderer StuPa-Gruppen, die (vermeintlich) nicht diesen Anliegen entsprachen. Die Offenheit schien genau dort außerordentlich schwer gefallen, wo eine Blockmentalität oder -praxis aus so gesehener Notwendigkeit aufrecht erhalten wird.

Bei nicht wenigen (Selbst-) Kritikpunkten während der Sitzung war es nur schwer möglich, diese mit einer Fraktionsmentalität abzublocken oder sie in eine Schublade zu stecken. Grauzonen waren unvermeidbar. Insbesondere an solchen Stellen wurden Legitimationsdefizite deutlich - noch dazu, wenn dennoch eine Fraktionsmentalität praktiziert wurde.

Im Übrigen blieb Alles beim Alten: Sämtliche Posten wurden ausschließlich von der “AStA-Koalition” besetzt. Auch zwei Mitglieder des StuPa-Haushaltsausschusses zur Kontrolle der AStA-Finanzen sind nun zugleich AStA-Mitglieder. Entsprechend wurde von der “AStA-Koalition” ein Antrag abgelehnt, der die Aufnahme der “Unvereinbarkeit von AStA und Haushaltsausschuß” in die Studierendensatzung aufzunehmen beabsichtigte. Eben so abgelehnt wurde von der Koalition ein Antrag zur Begrenzung der Amtszeit von AStA-Referent/innen auf zwei Jahre, also zur einmaligen Möglichkeit der Wiederwahl (der AStA wird, wie das StuPa, jedes Jahr neu gewählt).

AStA FU vom FU-Studierendenparlament neu gewählt - Gewählte Mitglieder

Die gewählten Mitglieder des neuen AStA sind:

HoPo-Referat: Patrick Schukalla (FSI Geographie, bereits Mitglied des ruhenden Haushaltsausschusses des StuPa), Johanna Strass (FSI Geschichte) und Elias Michael (FSI Geographie)

Sozialreferat - ohne Garantie der korrekten Schreibweise:
Lea Ebner (Offene Liste Physik), Martin Ebert und Rebecca Liebig

Öffentlichkeitsreferat: Falco Grothe (FSI Geschichte, zuvor bereits Öffentlichkeitsreferat), Felix Koch (FSI Ethnologie, zuvor bereits Öffentlichkeitsreferat) und Frauke Liebertz

Finanzreferat: Sebastian Schneider (FSI Ethnologie, bisher HoPo-Referat), Sina Kirchner und Alina Lober

Kulturreferat: Peter Flüh (Initiative Lehramt), Thomas Jennissen (vormals FSI Geschichte, nun Kritische Jurist/innen, seit mindestens 5 Jahren im AStA FU) und Katja Müller (FSI Geschichte, zugleich StuPa-Sitzungsleitung, zuletzt außer dem Fachschaftsreferat)

Ausländer/innenreferat - auf Vorschlag einer Versammlung von 28 ausländischen FU-Studierenden: Jana Frenzel, Ramazan Dag und Tavree Jotayi

Fachschaftsreferat: Christine Jennissen, Johanna Dietz (FSI Psychologie) und Fiona Kalkstein (FSI Psychologie)

Kommunikationsreferat: Gerrit Post (zugleich Mitglied des ruhenden StuPa-Haushaltsausschusses), Marie Jäger und Dennis Lantzberg (nicht zuletzt: FSI OSI)

Internationalismusreferat: Katrin Schön, Gabriela Ardila Cadena und Roland Zschächner (zuletzt: “Rolands Raucherliste”, nun: “Die Partei”)

Referat Studienangelegenheiten: Nils Rhenius (FSI Geographie), Deborah Naumann (wahrscheinlich FSI Psychologie) und Norman Jercke (Arbeitskreis Datenspeicherung)

AStA-Vorsitz: Claudia Wrobel (bisher: HoPo-Referat)
Stellvertretender Vorsitz: Roland Zschächner und Gabriela Ardila Cadena

Resolutionen

Das StuPa hat unter Anderem folgende Resolutionen angenommen, die bald zur Verfügung gestellt werden sollen:

- Einen Aufruf der “Initiative Lehramt” zum Bildungsstreik .
- Eine Resolution gegen die Beschränkung von Wiederholungsprüfungen von der “Hochschulpolitischen Linken” (einstimmig, unter Abwesenheit der “LHG” nach etwa 5 Stunden StuPa-Sitzung). Sie steht hier zum Download bereit.
- Eine Resolution unter Anderem gegen die Erhöhung des Studierendenwerks-Beitrages aller Berliner Studierender (einstimmig, ohne “LHG”). Diese war von Jenny Simon und dem Verfasser des vorliegenden Berichts ausformuliert worden.
- Eine Resolution der FSI WiWiss zum Erhalt studentischer Räume im Fachbereich WiWiss (einstimmig, ohne “LHG”).
- Einen Antrag, der parallel von “HoPo Linke” und “Grüne Hochschulgruppe” eingebracht wurde. Erstere wurde als gemeinsame Vorlage zur Abstimmung genommen. Sie beinhaltet eine Aufforderung an den Akademischen Senat der FU, sich von FU-Präsident Dieter Lenzens Bekenntnis zum “Intelligent Design” zu distanzieren. Des Weiteren die Aufforderung an Dieter Lenzen, zurück zu treten. Sie wurde einstimmig, mit einer Enthaltung und unter Abwesenheit der “LHG” nach 5 Stunden StuPa-Sitzung angenommen und ist hier verfügbar.

Sonstige Wahlen

Bei der Wahl zum männlichen Mitglied des Wahlausschusses für die Wahl der studentischen Vertretung im Verwaltungsrat des Berliner Studierendenwerks wurde gewählt: Elias Michael (FSI Geographie).

Als Semesterticket-Beauftragte gewählt wurde: Jenny Simon.


Neuer Fachbereichsrat PhilGeist: Konstituierende Sitzung am 22.04.09

Bericht des alten Dekans und neues Dekanat gewählt: Procedere wie gewohnt

Der FBR PhilGeist hat sich nach der Wahl im Januar 2009 und deren amtlichem Endergebnis mit der Sitzung am 22.04.09 neu konstituiert.

Der scheidende bzw. nun geschiedene Dekan Peter-André Alt, der schon zur FBR-Wahl nicht wieder angetreten war, hatte zu Beginn über die vergangenen 2 Jahre im Fachbereich und von der Dekanatstätigkeit berichtet.

Bericht des scheidenden Dekans Peter-André Alt vom 22.04.09

Obwohl er die Leistungen durch den Fachbereich und die Fachbereichsmitglieder nahezu durchweg positiv bewertete, konstatierte er jedoch auch Mißerfolge. Daher leitete er ein mit: “Try again, fail again, fail better.”

Gleich zu Beginn kam er, wie erwartet, auf den “Exzellenzwettbewerb” zu sprechen, betonte jedoch zugleich: “Das Wort Elite kommt … nicht vor.” Es sei auch in den vergangenen zwei Jahren nie gesagt oder verwendet worden. Er nannte unter Anderem das DFG-Ranking, in dem der Fachbereich “an der Spitze” sei, “… ungeachtet, was von solchen Rankings zu halten ist.”

Nach der Reform der Bachelorstudiengänge seien die Masterstudiengänge eine wichtige Aufgabe gewesen. Insgesamt gebe es zur Zeit 10 Forschungs- und 3 “Weiter bildende” Masterstudiengänge im Fachbereich. Das Vorhaben von noch mehr Bewerber/innen hierfür sei jedoch bisher nicht erreicht worden.
Die Mobilität sei nicht erhöht worden, “… sondern eingeschränkt durch die Nicht-Vergleichbarkeit.”

51 % der Professor/innen des Fachbereichs seien weiblich und 12 von allen Neuberufungen der letzten Jahre seien an Frauen ergangen. Dies sei nicht zuletzt durch das Frauenförderprogramm für Zeitprofessuren bewirkt worden.

Alt lobte die “Leistungsfähigkeit” der Philologischen Bibliothek und daß sich durch diese die “Attraktivität” des Fachbereichs erhöht habe. In Zukunft solle die Zahl der Sonderstandorte reduziert werden [Bibliothekszusammenlegungen u.ä.; M.B.].

Er nannte die Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs des Fachbereichs. Er lobte: Die fachbereichsinterne Zuteilung von “Leistungsmitteln” sei im Fachbereich angenommen worden.
Nahezu alle Entscheidungen des Fachbereichsrates seien mit großer Einmütigkeit verabschiedet worden. In den vergangenen 2 Jahren habe es 17 Habilitationen und eine Umhabilitation gegeben. Zur Zeit stünden 5 Habilitationen vor dem Abschluß. Besser könne eine Bilanz zur Nachwuchsförderung nicht ausfallen.

Er zählte die Preise für den Fachbereich auf und machte deutlich: Das Verhältnis von “Exzellenz-Förderung” und akademischem Alltag müsse in Einklang gebracht werden. Professor/innen seien auf Grund der Forschung und Doktorand/innenausbildung oft von der Lehre frei gestellt. Er habe Sorge wegen der hohen Belastung durch das “Wissenschaftsmanagement”. Er empfahl dem zukünftigen Dekan [keiner Dekanin, siehe im Weiteren; M.B.], einen Preis für heraus ragende Hochschul-Lehre einzuführen.

Die Wahrscheinlichkeit bleibe groß, daß es wegen der Berliner Landeszuschüsse zu einem strukturellen Umbau komme. Der Fachbereich werde bei künftigen Mittelverknappungen gute Argumente durch seine Lehrkräfte haben. “Aber es kommen ungemütliche Zeiten.”

Die Beschreibung der 1. FU-Vizepräsidentin, Ursula Lehmkuhl, über das Dekanat sei laut Alt gewesen: “Höflich, aber hartnäckig.” Alt lobte schließlich Verwaltungsleiter Matthias Dannenberg als “hoch kompetent”. “Sie werden noch sehen, wie wichtig das ist.” Der Verwaltungsleiter wird nicht, wie das Dekanat, alle zwei Jahre neu gewählt. Dannenberg lobte seinerseits die “freundliche Zusammenarbeit”.

Zu dem Bericht des scheidenden Dekans Peter-André Alt gab es keinen Aussprachebedarf. Es wurden keine Fragen gestellt. So wurde gleich weiter geschritten zur Wahl des neuen Dekanats, die regulär geheim erfolgt.

Das neue Dekanat PhilGeist

Zuvor war, im Unterschied zu vergangenen Jahren, nicht zum Vorschein gekommen, wer die professoralen Favorit/innen hierfür seien. Erst in der konstituierenden FBR-Sitzung selbst wurde, wie es “Sitte” sei, vom scheidenden Dekan Alt selbst der Vorschlag für den zukünftigen Dekan gemacht. Alt schlug Joachim Küpper vor. Alt begründete dies mit Küppers “Verdiensten” als langjähriges Mitglied des Akademischen Senats, mit zahlreichen Drittmittelprojekten, als Geschäfte führender Direktor und heraus ragender Preisträger.
Küpper sagte, er dränge sich nicht vor, stehe jedoch zur Verfügung.

Es erfolgten keine anderen Vorschläge und wurde gleich zur Abstimmung übergegangen. Der FBR PhilGeist hat 19 Mitglieder. Eines davon, Roswitha Seidel (Philosophie), war zur Sitzung jedoch krank gewesen. So wurden 18 Stimmen abgegeben - mit dem Ergebnis: 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen. Die studentischen FBR-Mitglieder haben im Übrigen drei Sitze inne.
Küpper dankte denen, die ihn gewählt hätten.

Das Procedere wiederholte sich: Küpper schlug Doris Kolesch als neue Studiendekanin vor.
Kolesch sekundierte mit vertauschten Worten: Sie stehe zur Verfügung, wenn sich niemand Anderes vordränge.

Keine Fragen, keine weiteren Vorschläge. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen. Eines der drei stimmberechtigten studentischen FBR-Mitglieder der Sitzung war Eva Winckler.

Küpper schlug Ulrich Reich als neuen Forschungsdekan vor.
Dieser sagte, er sei bereit, zu kandidieren.

Keine Fragen, keine weiteren Vorschläge. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen.

Wer zu den den drei Kandidierenden das eingangs erwähnte FBR-Wahlergebnis hinzu zieht, dem und der wird ersichtlicher, wonach insbesondere diese Dekanatswahl offenbar bemessen worden war: Joachim Küpper hatte von den zur FBR-Wahl kandidierenden Professor/innen der Professor/innen-Liste 1 “Philosophie/Germanistik/Romanistik” mit 5 Stimmen die meisten Stimmen bekommen. Dem folgte an der Spitze der Professor/innen-Liste 2 “GriLaPhi/AVL/Anglistik/Theater/IKM” Doris Kolesch mit 4 Stimmen.

Obwohl auf Liste 1 Matthias Hüning bei der FBR-Wahl ebenfalls 4 Stimmen bekommen hatte, hatte dieser nicht kandidiert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit, weil Hüning bereits vor einigen Jahren Dekanatsmitglied des Fachbereichs gewesen war. Zudem scheinen sich hier beide Professor/innen-Listen mit einander “arrangiert” und entsprechend der meisten Stimmen aufgestellt zu haben.
Ulrich Reich von Liste 1, der bei der FBR-Wahl nur eine Stimme bekommen hatte, fiel damit als diesmaliger dritter Dekanats-Kandidat aus dem Rahmen. Dies kann neben den entsprechenden Beziehungen nicht zuletzt damit zusammen hängen, daß dem Vernehmen nach oft keine/r darauf dränge, die Arbeit des Dekanats zu machen.

Somit also das neue Dekanat.


Finanzminister/innen und Berliner Wissenschaftssenator vertagen Hochschulförderung

Verfassungsbeschwerde abgelehnt
von Mathias Bartelt

Nach dem kürzlich gefällten Beschluss der Länder-Finanzministerkonferenz ist nunmehr anzunehmen, daß eine - mithin mittelbare, sich jedoch direkt auswirkende - Entscheidung, ob es in Berlin erneute Hochschulkürzungen gibt, am 4. Juni 2009 fällt.

Wie die “Berliner Zeitung” vom 30.04.09 schreibt, hat die Konferenz die Entscheidung über “… die drei milliardenschweren Sonderprogramme für Hochschulen und Forschung” vertagt. “Die Länder-Finanzminister wollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa die Entscheidung auf Oktober vertagen.”

Damit ist eingetreten, was zuvor befürchtet worden war: Die Finanzminister/innen vertagen die Entscheidung über die Finanzierung des nunmehr 18 Mrd-EUR-”Pakets” von Bund und Ländern für mehr Studienplätze, Forschung und “Exzellenzinitiative” II auf die Zeit nach der Bundestagswahl. Dies, obwohl das “Paket” angesichts der massiven Unterfinanzierung der Hochschulen an sich bereits kaum hinreichend, wenngleich dringend notwendig ist.

Nun haben “… [das] letzte Wort darüber […] die Regierungschefs von Bund und Ländern bei ihrem Treffen am 4. Juni.” Sollten diese den Finanzminister/innen folgen, würde eine so terminierte Entscheidung nach der Bundestagswahl am 27.09.2009 für Berlin voraussichtlich zu spät kommen.

Berlin: Weitere Hochschulfinanzierung hängt an Bundesgeldern

In Berlin wurde das weitere Vorgehen hinsichtlich der noch immer unterbrochenen Hochschulvertragsverhandlungen zuletzt von den Mitteln aus dem Bund abhängig gemacht. Sowohl die FU-Leitung als auch der Berliner Senat hatten die Ergebnisse der Bund-Länder-Verhandlungen abgewartet. Viel schien damit von diesen Geldern abzuhängen. Nicht zuletzt die Wissenschaftsredakteurin des Berliner “Tagesspiegel”, Anja Kühne, hatte jüngst den Stellenwert der Bundesgelder betont.

Der Berliner Wissenschaftssenator Zöllner hatte sich nach der kürzlichen Einigung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern sogleich über Hunderte von Millionen Euro allein für Berlin gefreut (Investition im Sparformat). Auch manche Pressemeldungen von Berliner Zeitungen waren - Trotz Vorbehalt der Finanzminister/innen - bereits frühzeitig euphorisch.

Prekäre Haushaltslage: Hochschulzulassungen “hängen in der Luft”

FU-Kanzler Peter Lange hatte am 30.03.2009 auf einem Dringlichkeitstreffen FU-Präsident Dieter Lenzens anläßlich der abermals unterbrochenen Berliner Hochschulvertragsverhandlungen unterstrichen: In Bezug auf die Zulassungen nicht zuletzt an der FU Berlin müsse die Finanzierung bis Ende Juni 2009 geklärt sein. Eine Konsequenz, die die Ernsthaftigkeit dessen deutlich macht oder deutlich machen soll und begründet worden war mit der prekären Haushaltslage, war kürzlich durch die FU-Kommission für Lehre und Studium (KfL) gezogen worden: durch die Nicht-Empfehlung eines Beschlusses von bereits vorgesehenen Zulassungszahlen für Master-Studiengänge mit vorgezogenen Bewerbungsfristen. Der Akademische Senat (AS) ist diesem Beschluß der KfL in seiner Sitzung am 22.04.09 gefolgt. Zugleich hatte der AS die von der FU-Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Christine Keitel-Kreidt, überraschend doch vorgelegten Zulassungszahlen für kostenpflichtige “weiter bildende” Masterstudiengänge beschlossen.

Verfassungsbeschwerde der Berliner Universitäten abgelehnt

Die vor nunmehr fast 3 Jahren eingereichte Verfassungsbeschwerde von FU, HU und TU Berlin gegen die vom Land Berlin vorgesehene relative Offenhaltung der Zulassung zu Master-Studiengängen ist bereits Anfang März 2009 abgelehnt worden. Hierauf war der Verfasser des vorliegenden Artikels erst auf Hinweis von zentraler Ebene der FU aufmerksam geworden. Es hat den Anschein, als sei in der Berliner Presse nicht über diese Ablehnung berichtet worden.

Der Verfassungsgerichtshof argumentiert wesentlich formal: Die Berliner Universitäten hätten den notwendigen Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Sie sollen sich offenbar erst an die Verwaltungsgerichtsbarkeit wenden. Vermutlich kann dieser Fall erst dann eintreten, wenn sich an einer Universität in einem Fach erstmals mehr Menschen bewerben, als es Master-Plätze gibt - was in Berlin zur Zeit noch nicht die Regel zu sein scheint - und das Land Berlin auf Grundlage des angegriffenen Teils des BerlHG dort eingreifen will.

Neuer Berliner Finanzsenator und Neues zu den Hochschulfinanzen

Mit Ulrich Nußbaum hat Berlin nun einen neuen, vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit ernannten Finanzsenator. Diese Kompetenz war Wowereit vor einigen Jahren in einem “Gesetzes-Paket” zur Änderung der Verfassung von Berlin zugesprochen worden - im “Austausch” dafür, daß die Regeln zur Berliner Volksgesetzgebung verbessert und damit erstmals tatsächlich wirksame Volksbegehren in Berlin ermöglicht wurden. In der Berliner Zeitung vom 30.04.09 heißt es zu Nußbaum: “Nußbaum, der bereits in Bremen Finanzsenator war, kündigte angesichts massiver Einnahmeverluste wegen der Wirtschaftskrise einen weiteren Kurs der Haushaltskonsolidierung für die hoch verschuldete Hauptstadt an. Dieser sei aber “sozialverantwortlich zu gestalten”.”

Wie sich diese Amtsübernahme zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich der Berliner Hochschulfinanzierung auswirken wird, erscheint dadurch zwar noch nicht völlig eindeutig. Angesichts der zur Zeit offensichtlich praktizierten Logik und Politik, nach der für bestimmte “systemrelevante” Bereiche enorme Mengen Geldes da seien - das dadurch zusätzlich in unverantwortlicher Weise der Gesellschaft entzogen wird -, für Bildung und Wissenschaft jedoch nicht, ist zu diesem Zeitpunkt kaum mit Überraschungen zu rechnen.
So verwundert es nicht, daß es nun ebenfalls von Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner plötzlich heißt, daß alle Forderungen nach und gemachten Hoffnungen auf eine Erhöhung der Berliner Landeszuschüsse für die Hochschulen um bis zu 20 % “unrealistisch” seien. Obwohl die Berliner Hochschul-Leitungen ihm, ohne Alternative, noch die Stange halten, waren Zöllners Beteuerungen und sein Standing dies bezüglich im Berliner Senat von Beginn an unglaubwürdig.

Weiteres dazu in den kommenden Tagen.


FU Berlin: Leistungsbericht 2007 nun öffentlich

Etwa 6 Monate nach Bekanntwerden seiner Existenz und etwa 1 Jahr nach seiner Erstellung ist der FU-Leistungsbericht 2007 nun öffentlich einsehbar. Das FU-Präsidium hatte sich bis zuletzt noch geweigert, diesen den Mitgliedern des Akademischen Senats der FU zur Verfügung zu stellen.

Wie im „Tagesspiegel“ vom 05.11.08 berichtet worden war, hat der Berliner Senat am Ende des Jahres 2008 die Leistungsberichte der Berliner Hochschulen des Jahres 2007 veröffentlicht. Dies allerdings, wie ersichtlich, in einer zusammen gefaßten Version mit Kommentaren des Berliner Wissenschaftssenators. Die einzelnen und wesentlich umfangreicheren Leistungsberichte des Jahres 2007 waren dem Abgeordnetenhaus und dem Wissenschaftssenator von Berlin im Laufe des Jahres 2008 zugestellt worden. Dies im Falle des Berichts der FU, ohne daß die Mitglieder des Akademischen Senats (AS) darüber in Kenntnis gesetzt worden wären oder Einsicht darin erhalten hätten. Das FU-Präsidium hat seit dem, wie schon beim “Studienerfolgsbericht” 2007, jede Anfrage dies bezüglich abgewiesen. Auch eine studentische Anfrage in der AS-Sitzung des 11.02.09 (Subtitel “Studentische Anfrage auf Akteneinsicht”) ist mit erstaunlichen Begründungen abgelehnt worden.

Nach geltendem Hochschulvertrag ist die FU verpflichtet, über die Umsetzung des Hochschulvertrags, der Vorgaben zur “Studienreform”, der Kürzungsvorgaben und Vieles mehr regelmäßig dem Land Berlin zu berichten. Entsprechend beinhaltet der Bericht viele Felder der FU - mal ausführlicher, mal oberflächlicher: die Teilgrundordnung, die Erprobungsklausel, die “Erfolge” oder “Leistungen” in Studium, Lehre oder Forschung oder die Kooperation zwischen den Berliner Universitäten. Auch wer sich für die Bibliothekszusammenlegungen und Instituts-Verlagerungen der vergangenen Jahre an der FU, Planungen und Umsetzung in Bezug auf das “Seminaris”-Hotel, die “flexible Haushaltswirtschaft” des FU-Präsidiums nach Teilgrundordnung, die Haushaltsprobleme und -umschichtungen im Zuge der Kürzungen seit 2006, die so gesehene “Wichtigkeit” der FU für ausländische Regierungsmitglieder, Berufungskriterien und weitere Dinge interessiert, wird dazu fündig.

“Studienreform”: Euphemismus statt Realismus

Durch den Bericht ziehen sich neben zuweilen realistischeren Feststellungen auch euphemistische Formulierungen wie diese unter dem Punkt Lehre (S. 78):
“Mit der Studienreform verbindet die Freie Universität Berlin einen vielschichtigen Kulturwandel, der von den unterschiedlichen Akteuren als qualitätsbewusste Orientierung an den Bedürfnissen ihrer unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Studierende, Arbeitsmarkt, Lehrende, Wissenschaft, Politik) erlebt wird und auf einem umfassenden Servicegedanken und dem Streben nach einem qualitativ herausragenden Studienangebot gründet.”

Wie nicht zuletzt in jüngsten Pressemeldungen verlautet (Jeder dritte Student kapituliert vor Leistungsdruck und Qualität – wo bist Du? und Europa berät über den Bachelor), sehen viele Beteiligte die “Studienreform” und ihre Umsetzung aus einer anderen Perspektive.

In Antwort auch auf die Veröffentlichung des FU-”Studienerfolgsberichtes” Ende 2007 (siehe nicht zuletzt hier) wird im “Tagesspiegel”-Artikel vom 05.11.09 wie im FU-Leistungsbericht eine “Erfolgsquote” der FU-Studierenden von 65 % angegeben. Sie sei damit im Vergleich zu 2006 um 3 % gestiegen. Freilich setzt diese sich nicht nur aus den “Erfolgen” von B.A.- und M.A.-Absolvent/innen zusammen, sondern in hohem Maße auch aus denen von Studierenden der bisherigen Studiengänge Magister, Diplom und Staatsexamen. Nicht zuletzt in Hinsicht auf das Jahr 2010 machen viele Studierende der bisherigen Studiengänge in erhöhtem Maße ihren Abschluß.

Bedingte Aussagekraft

Aussagekräftige und nach Fachbereichen und Fächern aufgeschlüsselte Abschluß- und Abbruchstatistiken ergeben sich aus dem Bericht nicht. Eben so wenig aus der freiwillig von zentraler Seite bereit gestellten FU-Studierendenstatistik 2008. Dieser ist die der Statistik 2006 noch angefügte Abbruch- und Abschlußstatistik nicht mehr beigefügt worden.
Selbst eine “Erfolgsquote” der FU von 65 % zu Grunde gelegt, bedeutet dies eine “Mißerfolgsquote” von 35 %, die jedoch nochmals betont in “Studienwechsler” und “Studienabbrecher” unterteilt wird. Die nach dieser Unterteilung “bereinigte” Studienabbruchquote der Universitäten in Deutschland liegt nach HIS-Studie bei insgesamt 20 %. Die Studienabbruchquote nur der B.A.- und M.A.-Studierenden der deutschen Universitäten liegt bei 25 % (dazu nochmals: Der Mythos vom besseren Studium).

Formalrecht ist irrelevant: Leitungsstrukturen ohne Detailregelungen sollen fort geführt werden

Im Leistungsbericht 2007 spricht das Präsidium - bzw. seine Mitarbeiter/innen, die die jeweiligen Passagen schreiben - unter Anderem auf Seite 33 offen aus, was FU-Vizepräsidentin Ursula Lehmkuhl mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Gremien meint und wie das FU-Präsidium zu den Vollmachten steht, die es seit 1999 besitzt bzw. sich aneignet:

“Zu § 9 Steuerungsfähigkeit des Hochschulbudgets [Der Bericht erfolgt entlang der Paragraphen des Hochschulvertrags, M.B.]

9.1 Verbesserung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen (§ 9 Abs. 1)

Die Teilgrundordnung Erprobungsmodell wurde auf der Basis der Erprobungsklausel des Berliner Hochschulgesetzes entwickelt und ist - wie in den vorhergehenden Leistungsberichten dargelegt wurde - seit dem 01. Januar 1999 unverändert in Kraft.
Die Grundentscheidung, die Reformsatzung auf die rechtliche Ausgestaltung eines Handlungsrahmens zu beschränken und keine Detailregelung [Formalrecht, M.B.] von Einzelangelegenheiten zu treffen, hat sich vor dem Hintergrund der vielgestaltigen Herausforderungen der letzten Jahre bewährt. Die klare Zuweisung der Entscheidungskompetenzen auf zentraler und dezentraler Ebene hat eine Entscheidungskultur etabliert, die es der Freien Universität Berlin ermöglicht, leistungs- und wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch notwendige Entscheidungen weitestgehend konsensual [sic!] und zielorientiert [Zielvereinbarungen; M.B.] zu treffen. So wurde insbesondere im Gutachten anlässlich der Entscheidung zur Förderung der Freien Universität Berlin in der 3. Förderlinie im Rahmen des Exzellenzinitiative ausgeführt, dass die geltenden Willensbildungs- und Entscheidungsstrukturen Voraussetzung für die erfolgreiche Positionierung der Freien Universität Berlin als international wettbewerbsfähige Forschungsuniversität sind.”

Aus der Sicht “von oben” und nicht zuletzt angesichts der hier bemerkten Einladungspraxis verschwimmen die Grenzen zwischen den Gremien.
Aus informierten zentralen FU-Kreisen heißt es, es sei generell so, daß der FU-Präsident seine Rechtsstellung als nach Teilgrundordnung einerseits Eilbefugter, andererseits oberste Rechtsaufsicht in der FU und auch zu vielen weiteren Dingen Befugter inzwischen so selbstverständlich gebraucht, daß sich gar nicht mehr groß gekümmert werde, wo er bzw. das Präsidium zuständig und befugt ist und wo nicht - und wann er/es von dem einen Recht oder von dem anderen Gebrauch macht. Um solche “Formalien” streite sich, so heißt es, in Bezug auf die Vollmachten des Präsidiums längst keine/r mehr. Doch wer sich darum streitet, kann dem Präsidium zuweilen durchaus noch Grenzen aufzeigen. Genau dort tritt dann oft sein “Rechtsberater” Hellmuth-Johannes Lange auf den Plan (siehe eingangs genannte Passage im AS-Bericht vom 11.02.2009), der schon so manches Mal geradezu groteske und mithin selbst für Laien offensichtliche Rechtsverdrehungen in KfL und AS vorgenommen hat, um nicht zuletzt den Studierenden die Mitbestimmung zu verwehren.

Erprobungsklausel und Teilgrundordnung

Im Jahr 1998 war im Berliner Hochschulgesetz eine “Erprobungsklausel” eingeführt worden. Diese hat zum erklärten Ziel, “… neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben, die dem Ziel einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Erzielung eigener Einnahmen der Hochschule, dienen.” Auf deren Grundlage war in der FU noch im selben Jahr eine neue Grundordnung, die Teilgrundordnung, eingeführt worden. Dies mit dem schon auf den ersten Seiten der Teilgrundordnung ersichtlichen und umgesetzten Ziel, insbesondere dem FU-Präsidium, noch mehr dem FU-Präsidenten mit Richtlinienkompetenz in selbigem weit reichende Befugnisse zu übertragen. Nicht zuletzt mit der Beschlußkompetenz über den FU-Haushaltsplan, die vormals dem alten Kuratorium oblag, wurde dem Präsidium ein entscheidendes Mittel an die Hand gegeben, finanzielle Hebel zur Durchsetzung seiner Interessen wie auch der Interessen des Wissenschaftssenators in der FU einzusetzen.

Auch die Richtlinien für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Festlegung der Zweckbestimmung von Stellen für Professoren oder Professorinnen im Einvernehmen mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung sind ihm neben weiteren Kompetenzen übertragen worden. Wie sehr oder wie wenig die tatsächlichen Befugnisse des Präsidiums so auch beschränkt sind: In den 10 Jahren seit Einführung der Teilgrundordnung hat es in der Praxis immer mehr Kompetenzen auf sich vereint, ausgeweitet oder zunehmend zur Anwendung gebracht. Selbst die Mitglieder von Kommissionen auf Ebene des Akademischen Senats können zur Zeit nicht mehr von den Vertreter/innen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppen im AS ohne Zustimmung des FU-Präsidiums gewählt werden. Eine Praxis, deren rechtliche Grundlage selbst nach Teilgrundordnung zweifelhaft ist. Ohnehin werden formale bzw. formalrechtliche Bedingungen nur bedingt berücksichtigt. Hierzu gehört die Praxis der Zielvereinbarungen, die der Wissenschaftssenator mit den Hochschulleitungen, diese mit Fachbereichen, Zentralinstituten und -einrichtungen sowie die Fachbereiche mit den ihnen angehörenden Instituten schließen. Zielvereinbarungen setzen sich mithin über geltende Kompetenzverteilungen und geltendes Recht hinweg und binden die jeweils untergeordneten “Vertragspartner/innen” durch die “Leistungsbezogene Mittelvergabe”, die 30 % der so vergebenen Mittel beträgt, direkt an die “übergeordneten Vertragspartner/innen”. Bei Nicht-Einhaltung von Zielvereinbarungen können diese 30 % der Mittel zum Teil oder vollständig zurück gefordert werden. Im auf hochschulpolitischer Ebene so weit gehend rechtsfreien Raum läßt sich der Einfluß des Präsidiums am besten entfalten.

Raumvermessungen: Miete an die FU-Leitung?

Gegenwärtig stehen in verschiedenen Fachbereichsräten der FU die Haushalte 2009 zur Diskussion oder sind bereits beschlossen worden. Dies mit dem expliziten Hintergrund der der Berliner Hochschulhaushaltsverhandlungen.

In diesem Zusammenhang wird in Instituts- und Fachbereichsräten auch hinsichtlich des Folgenden zu diskutieren sein: FU-zentral und Berlin-weit werden zur Zeit so genannte “Mieter - Vermieter-Modelle” diskutiert und voran getrieben. Ein “alter” Stand dieser Diskussion findet sich im FU-Leistungsbericht 2007 - im Kern auf den Seiten 45 bis 48 (”Facility Management”). Darüber hinaus in Zusammenhang mit den diesen Seiten folgenden Bibliotheks- und Institutsverlagerungen oder -zusammenlegungen.

Die “Mieter-Vermieter”-Modelle beabsichtigen im Kern, daß “die Universität” zukünftig ernsthaft ihre Räume an die Fachbereiche vermieten soll.
Hier scheint sich die FU-Leitung auf FU-Gesamtebene als “die Universität” zu begreifen. Das faktische Eigentumsrecht über öffentliche Güter scheint so für das FU-Präsidium allein beansprucht zu werden. Auch ist die FU noch immer eine Einrichtung des Landes Berlin und konstituieren die einzelnen Fachbereiche eben so “die Universität”. Wer an der FU “souveräne” Kompetenzen besitzt - Fachbereiche oder die FU-Gesamtebene -, wie auch die Abwägung von Kompetenzen ist, nicht zuletzt universitätshistorisch, durchaus Auslegungssache.

Ein bedingt “neuer” Stand nun bezüglich der erwähnten Modelle wird aktuell dadurch deutlich, daß am gestrigen Dienstag, dem 05.05.09, in mindestens mehreren FU-Gebäuden die Räumlichkeiten vermessen worden waren - auch im Institut für Philosophie. Anläßlich dessen heißt es aus zentralen FU-Kreisen:

“Mieter-Vermieter”-Modelle seien explizit der Wunsch der SPD, genauer: einiger SPD-Abgeordneter, deren Namen zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt sind. Es wird sich nicht auf den Berliner SPD-Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner, sondern direkt auf die SPD und diese Abgeordneten berufen.

Um diese Modelle im Rahmen des “Facility Management” praktizieren zu können, müßten klare und eindeutige Zahlen vorliegen hinsichtlich der Flächen, die “bewirtschaftet” werden. Die Raumdatei müsse ohnehin wieder auf einen 100 %-Stand gebracht werden: In welchem Gebäude gebe es welchen Raum mit welcher Größe udm. Darüber bestehe gar kein Überblick mehr.

Auf die Frage, wie die Fachbereiche das im Falle der Umsetzung aus ihren Haushalten bezahlen sollten, heißt es, das sei ein Problem dabei: “Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß.”
In der TU sei mensch schon weiter: Dort bestünde bereits Einigkeit über die Einführung eines “echten” Mieter-Vermieter-Modells, aber die Gespräche sollen auch dort noch andauern. Dies bedeutet dort im Falle der Umsetzung: volle Kostenumlegung (auch Instandhaltung und mehr) auf die dortigen Fakultäten.
In jedem Fall bedeute dies einen erheblichen bürokratischen Aufwand.

Angesichts nicht zuletzt des wiederholten Berufens auf einen “notwendigen” Abbau des “Personalüberhangs” (nach Strukturplan bereits gekürzt gewesen sein sollende Stellen), der sich ebenfalls durch den Leistungsbericht 2007 zieht, erscheint dies widersprüchlich. Zumal fraglich ist, ob es sich - von der Frage des prinzipiellen Sinns noch abgesehen - letztlich überhaupt rentiert.

Leistungsbericht und Teilgrundordnung

Ein Blick auf Erprobungsklausel, Teilgrundordnung, Hochschulvertrag und die genannte Passage im Leistungsbericht hierzu zeugt von der öffentlich immer wieder erklärten Absicht, die Leitung zum Zwecke einer größeren haushaltspolitischen “Steuerbarkeit” der FU zu stärken. “Flexible Haushaltswirtschaft” ist eines der entscheidendsten Kriterien nach 3 Kürzungsrunden an der FU. Sie wird verwirklicht durch und dient zugleich den bzw. dem Ausbau präsidialer Kompetenzen. Die hochschulpolitischen Rechte der übrigen FU-Angehörigen werden im Zweifel hintan gestellt.

Wie es aus dem Berliner Abgeordnetenhaus heißt, findet eine effektive Rechtsaufsicht des Berliner Wissenschaftssenators Jürgen Zöllner, der noch immer, auch bei jeder einzelnen Studien- und Prüfungsordnung, bis weit in die FU “hinein regieren” kann, kaum mehr Statt. Eine ahnliche Möglichkeit, “hinein zu regieren”, scheint im oben genannten Falle auch für manche Abgeordnete der Regierungskoalition von “SPD” und “Linkspartei” der Fall zu sein - nicht zuletzt, da die FU durch die prekäre Haushaltslage unter Druck gesetzt werden kann. Wissenschaftssenator Zöllner selbst scheint dies zur Zeit eher “vermittelt” über Hochschulverträge, Zielvereinbarungen und “Leistungsmittel” mit fragwürdigen “Leistungs”-Kriterien zu tun. Fälle wie die Berufungsverfahren der vergangenen Semester im Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften, bei denen der Wissenschaftssenator auch durch öffentlichen Druck zum Eingriff und Zurückweisen gedrängt worden war, sollen noch “pro forma” geschehen sein. In der Praxis liegt und endet die FU-Aufsicht oft beim FU-Präsidium - insbesondere, was die Hochschulpolitik betrifft. Auch, wenn Vieles noch “pro forma” vom Wissenschaftssenator bestätigt werden muß.


“Wir zahlen nicht für Eure Krise” - Bildungskürzungen und Bildungsstreik

Am morgigen Sonnabend, dem 28.03.2009, findet eine bundesweite Demonstration mit dem Motto “Wir zahlen nicht für Eure Krise” Statt. Offizieller Beginn für die Berliner Demonstration ist um 12 Uhr am Roten Rathaus. Hierzu und zu einem Bildungsblock auf der Demonstration ruft im Vorfeld eines bundesweiten Bildungsstreiks ein Bündnis auf, an dem auch verschiedenste Gruppen der FU beteiligt sind.

Darüber hinaus rufen verschiedene Wissenschaftler/innen, Publizist/innen und Einzelpersonen zu einem “Aufstehen” und einem “langen Frühjahr der Politisierung und Mobilisierung” auf.

Zwei Tage später, am kommenden Montag, dem 30.03.09, um 13.00 lädt FU-Präsident Dieter Lenzen zu einer “dringenden” Runde im Sitzungssaal des Akademischen Senats der FU.

Dies geschieht anläßlich dessen, daß die Berliner Hochschulleitungen nun ein zweites Mal die Hochschulvertragsverhandlungen mit dem Berliner Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner abgebrochen haben. Wie sie unter Anderem hier erklärt haben, verbleibt es dabei, bis ein hinreichendes Angebot Zöllners für einen Mittelaufwuchs, d.h. einen Ausgleich insbesondere der Tariflohn- und Energiepreis-Steigerungen in den Berliner Hochschulen, vorgelegt wird.
Wird kein hinreichendes Angebot vorgelegt - und hiergegen sperrt sich seit Dezember 2008 unverändert insbesondere der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin -, wird es definitiv zu erneuten erheblichen Einsparungen in der FU kommen.

Weiteres dazu in den kommenden Tagen.

Nachtrag des Verfassers:

Wie der Kommilitone Ralf Hutter auf einem Studierenden-Verteiler berichtet, wird es unter http://krisenfrequenz.noblogs.org/ am Sonnabend von 11 bis mindestens 23 Uhr eine Radio-Berichterstattung über die Grossdemos geben. Dies insbesondere in Berlin, aber auch in Frankfurt und anderen Ländern. Mit Live-Schaltungen zur Demonstration, Vorberichten, Interviews, Studio-Diskussionen, Informationen über ausländische Demonstrationen, anderen Veranstaltungsberichten udm. Etliche freie Radios bundesweit werden demnach den Internet-”Stream” zeitweise sogar selbst senden. Es werde dann auch eine Telefon-Nummer veröffentlicht, die zur Informations-Vermittlung angerufen werden könne.


Durchfallregelungen: Gemischtes Bild

Nach dem kürzlichen Bericht über die Initiative zur Neuregelung der Durchfallregelungen an der FU und weiteren Recherchen meinerseits ist nunmehr Folgendes fest zu halten:

Die Initiative hierfür geht definitiv von zentraler Ebene der FU aus: Von der Studienabteilung über die für Studium und Lehre zuständige und der Studiendekanekonferenz vorsitzende FU-Vizepräsidentin Christine Keitel-Kreidt bzw. das FU-Präsidium im weiteren Sinne über das Rechtsamt der FU bis hin zur nicht institutionalisierten oder geregelten Studiendekanekonferenz und schließlich den Dekanaten der verschiedenen Fachbereiche.

Zwangsexmatrikulation wegen Durchfallens in einem Modul rechtswidrig

Wie zuvor bereits unter Berufung auf die AStA-Hochschulberatung berichtet, unterstützt der FU-AStA zur Zeit eine Musterklage in den FU-Wirtschaftswissenschaften, in Bezug auf die bereits anwaltlich versichert worden sei, daß Zwangsexmatrikulationsregelungen, ganz gleich ob mit oder ohne Bonus- bzw. Maluspunkte, bei denen eine reale Wiederholung der Prüfung nicht gegeben sei, rechtswidrig seien.

Über die Studienabteilung der FU verlautet aus vertraulichen Quellen, daß auch dort auf Grund der genannten Rechtswidrigkeit eine Zwangsexmatrikulation wegen eines zwei- oder dreimaligen Durchfallens durch Prüfungen in nur einem Modul nicht mehr erwogen wird. Ein Scheitern in einem Modul sei so nicht gleich zu setzen mit dem Scheitern im ganzen Studiengang. Darüber hinaus werde dem Vernehmen nach auf zentraler Ebene auch noch gewartet, was im Falle der WiWiss-Klage heraus kommt.

Fachbereiche: Gemischtes Bild

Es handelt sich bei der besagten Initiative zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich noch um eine “Umfrage”, um ein Einholen von Vorschlägen aus den Fachbereichen, um die Diskussion vorzubereiten. Der Diskussionsprozeß läuft (auch und insbesondere auf zentraler Ebene) erst noch an. Wie bereits im Vorfeld ersichtlich, ist die Reaktion aus den Fachbereichen, in denen am Ende der Vorlesungszeit des WiSe 08/09 zeitgleich fast überall die selbe Vorlage auf dem Tisch lag, unterschiedlich. Von daher gibt es kein einheitliches Bild:

Jura: Aus dem Fachbereich Jura verlautet bisher, daß hier eine Exmatrikulation nach Scheitern in einem Modul verworfen wird.

MatheInf:Aus dem Fachbereich MatheInf gibt es den Vorschlag, Freiversuche einzuführen, d.h. eine erstmalige Prüfung in einem Modul, die jedoch nicht zählt. Befürwortet wurde dort im Fachbereichsrat im Wesentlichen Modell A (2 Wiederholungsversuche) der hier genannten Vorlage. Dies, wie nun hier bei der FSI MatheInf nachzulesen, mit einigen Zusätzen - wie bspw. der Möglichkeit, Freiversuche in die Prüfungsordnungen des Fachbereichs aufzunehmen.

Physik: Der Fachbereichsrat Physik hat noch nichts beschlossen.

Von dort verlautet nach Auskunft eines FBR-Vertreters:
“Offensichtlich will das Praesidium erstmal nur Rueckmeldungen aus den Fachbereichen, strebt dann aber eine komplett einheitliche Regelung uniweit an! Was die beiden Modelle angeht scheint das Praesidium Modell A nicht nur zu bevorzugen, sondern zu forcieren (mit uniweit einheitlichem “x”). Es ist auch unseren Professoren bewusst, dass dies je nach Ausgestaltung dieses Wertes (sprich dem derzeitigen Vorschlag x=2 oder vielleicht x=3) sehr problematisch werden koennte. […]”

Von der FSI Physik wird unter Anderem problematisiert:
“[…] - Die schon bei der Maluspunkteregelung aufgetretene Problematik der relativ kurzen Frist um sich von einem Modul wieder abzumelden. Wenn man sich erst spaeter entscheidet einzelne Pflichtmodule zu verschieben, bleibt sonst nur der Gang zum Arzt um keine Pruefungsversuche zu verlieren. Sprich wuenschenswert waere es (wie auch an einigen anderen Unis), dass man auch noch bis kurz vor der Klausur seine Anmeldung zurueckziehen kann.
- Sollte man an einem bestimmten Modul scheitern, dass auch in anderen Studiengaengen erforderlich ist, so kann man alle diese Studiengaenge in ganz Deutschland nicht mehr studieren.
[…]”

OEI: Am Osteuropa-Institut (OEI) ist noch nichts beschlossen worden.

PhilGeist: Wie bereits von mir berichtet, ist auch vom FBR PhilGeist noch nichts beschlossen worden. Dies wurde vorerst zur Diskussion an die Ausbildungskommission des FBR gegeben.

PolSoz: Im FBR PolSoz wurde laut Protokoll des dortigen, nun ehemaligen studentischen FBR-Vertreters Ralf Hutter eine Neuregelung in der vorliegenden FBR-Sitzung offenbar noch abgelehnt. OSI-Professor Hajo Funke hat demnach in der FBR-Sitzung bekundet: daß die Maluspunkte-Regelung ausgesetzt worden sei, weil das Campusmanagement nicht perfekt funktionierte, und dies sei seines Wissens auch heute noch so. Er sehe keinen Grund, diesen Zustand zu ändern und plädiere für einen weiteren Aufschub von zwei Jahren.

WiWiss: Der FBR WiWiss hat sich für Modell B (”Maluspunkte”) ausgesprochen, was im Wesentlichen dem dortigen bisherigen Modell entsprechen soll. Siehe dazu auch hier unter “Vorab zur Info”.

Geowissenschaften: Auch der FBR Geowissenschaften hat sich für Modell B ausgesprochen.

FBR GeschKult: Einstimmig Modell A - 2 Wiederholungsprüfungen.

FBR EwiPsycho: Modell A.

Institut für Chemie und Biochemie: Die Chemiker/innen vertreten weiterhin ihre “Maluspunkte”-Regelung (siehe auch dazu nochmals hier. Von ihrer Seite ist dem Vernehmen nach noch nichts Neuerliches beschlossen worden sein. Dort scheint in der bereits seit mehreren Semestern laufenden Diskussion wiederholt für die Beibehaltung dieser Regelung votiert worden zu sein. Es gebe dort zudem nicht wenige Studierende, die gar nichts machten. Dabei werden gern die “Extrem”-Fälle genannt: Es gibt in der Chemie mindestens eine/n Student/in im 100. Semester (kein Tippfehler).

Vom Fachbereichsrat Biologie, Chemie und Pharmazie als ganzem ist bisher nichts Näheres bekannt.

FU-übergreifende Regelung geplant

Zwar ist der Vorschlag von Seiten des FU-Präsidiums an die Fachbereiche, sich möglichst für nur ein Grundmodell zu entscheiden. Das “Campus-Management” (CMS) könne sämtliche Vorschläge umsetzen: Sowohl nach “Maluspunkten” als auch nach gezählten Versuchen. Doch bewerkstellige das CMS auch mögliche Regelungen, wo beides gekoppelt werde.

Nichtsdestotrotz ist die Grundlinie, die nun von zentraler Seite forciert wird, eine en-gros-Beschränkung der en gros als weit gehend großzügig (mithin unbeschränkt) angesehenen Wiederholungsprüfungen. Dies bedeutet, am Ende soll es mindestens en gros wie vermutlich auch im Detail (in den einzelnen Fachbereichen und Fächern) weniger Wiederholungsmöglichkeiten geben als zur Zeit der Fall.

Durchgesetzt werden soll dies, in so fern ist die Mitteilung aus der Physik zu bestätigen, voraussichtlich über eine Änderungsordnung der FU-Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten. Hier in ihrer letzten (dritten) Änderungsordnung. Diese kann durchaus der Akademische Senat FU-weit und für die ganze FU verbindlich beschließen. Je nach politischer Maßgabe (FU-Präsidium und sein Anhang) wird der Spielraum in der SfAP - im Rahmen der gerade genannten Grundlinie - weiter oder enger gefaßt werden.
Möglich ist eine zentrale Neuregelung der SfAP mithin erst für das kommende Jahr. Nicht auszuschließen ist dies jedoch auch schon in diesem Jahr.

Spielraum für die Fachbereiche?

Dabei ist es durchaus möglich, daß den Fachbereichen eigene Ausgestaltungsmöglichkeiten über die genannte Grundlinie hinaus (”abweichend” von einer neu geregelten SfAP) bzw. durch in den Fachbereichen selbst ausgestaltbare Ausnahmeklauseln (Härtefälle udm.) in der SfAP zugestanden werden. Durch Formulierungen wie bspw. in der oben genannten dritten Änderungsordnung der SfAP: “In der jeweiligen Prüfungsordnung oder durch Fachbereichsrats- bzw. Zentralinstitutsratsbeschluss oder durch Entscheidung der verantwortlichen Lehrkraft kann abweichend[!] hiervon … vorgesehen werden.” Im Rechtsdeutsch Maß gebend ist hier nicht zuletzt das Wort “abweichend”.

Es liegt nun nicht zuletzt an den Fachbereichen selbst, ob sie hier eigene Initiative ergreifen, statt sie, wie in Bachelor und Master seit Jahren, dem FU-Präsidium zu überlassen. Ob sie jedoch eine sinnvolle Regelung jenseits einer wie vorgesehenen Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen finden (wollen) oder in Teilen mithin eine klare Ablehnung dessen aussprechen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar. Dies hängt, wie so oft, auch vom Engagement der Studierenden ab.

MB


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