Etwa 6 Monate nach Bekanntwerden seiner Existenz und etwa 1 Jahr nach seiner Erstellung ist der FU-Leistungsbericht 2007 nun öffentlich einsehbar. Das FU-Präsidium hatte sich bis zuletzt noch geweigert, diesen den Mitgliedern des Akademischen Senats der FU zur Verfügung zu stellen.
Wie im „Tagesspiegel“ vom 05.11.08 berichtet worden war, hat der Berliner Senat am Ende des Jahres 2008 die Leistungsberichte der Berliner Hochschulen des Jahres 2007 veröffentlicht. Dies allerdings, wie ersichtlich, in einer zusammen gefaßten Version mit Kommentaren des Berliner Wissenschaftssenators. Die einzelnen und wesentlich umfangreicheren Leistungsberichte des Jahres 2007 waren dem Abgeordnetenhaus und dem Wissenschaftssenator von Berlin im Laufe des Jahres 2008 zugestellt worden. Dies im Falle des Berichts der FU, ohne daß die Mitglieder des Akademischen Senats (AS) darüber in Kenntnis gesetzt worden wären oder Einsicht darin erhalten hätten. Das FU-Präsidium hat seit dem, wie schon beim “Studienerfolgsbericht” 2007, jede Anfrage dies bezüglich abgewiesen. Auch eine studentische Anfrage in der AS-Sitzung des 11.02.09 (Subtitel “Studentische Anfrage auf Akteneinsicht”) ist mit erstaunlichen Begründungen abgelehnt worden.
Nach geltendem Hochschulvertrag ist die FU verpflichtet, über die Umsetzung des Hochschulvertrags, der Vorgaben zur “Studienreform”, der Kürzungsvorgaben und Vieles mehr regelmäßig dem Land Berlin zu berichten. Entsprechend beinhaltet der Bericht viele Felder der FU - mal ausführlicher, mal oberflächlicher: die Teilgrundordnung, die Erprobungsklausel, die “Erfolge” oder “Leistungen” in Studium, Lehre oder Forschung oder die Kooperation zwischen den Berliner Universitäten. Auch wer sich für die Bibliothekszusammenlegungen und Instituts-Verlagerungen der vergangenen Jahre an der FU, Planungen und Umsetzung in Bezug auf das “Seminaris”-Hotel, die “flexible Haushaltswirtschaft” des FU-Präsidiums nach Teilgrundordnung, die Haushaltsprobleme und -umschichtungen im Zuge der Kürzungen seit 2006, die so gesehene “Wichtigkeit” der FU für ausländische Regierungsmitglieder, Berufungskriterien und weitere Dinge interessiert, wird dazu fündig.
“Studienreform”: Euphemismus statt Realismus
Durch den Bericht ziehen sich neben zuweilen realistischeren Feststellungen auch euphemistische Formulierungen wie diese unter dem Punkt Lehre (S. 78):
“Mit der Studienreform verbindet die Freie Universität Berlin einen vielschichtigen Kulturwandel, der von den unterschiedlichen Akteuren als qualitätsbewusste Orientierung an den Bedürfnissen ihrer unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Studierende, Arbeitsmarkt, Lehrende, Wissenschaft, Politik) erlebt wird und auf einem umfassenden Servicegedanken und dem Streben nach einem qualitativ herausragenden Studienangebot gründet.”
Wie nicht zuletzt in jüngsten Pressemeldungen verlautet (Jeder dritte Student kapituliert vor Leistungsdruck und Qualität – wo bist Du? und Europa berät über den Bachelor), sehen viele Beteiligte die “Studienreform” und ihre Umsetzung aus einer anderen Perspektive.
In Antwort auch auf die Veröffentlichung des FU-”Studienerfolgsberichtes” Ende 2007 (siehe nicht zuletzt hier) wird im “Tagesspiegel”-Artikel vom 05.11.09 wie im FU-Leistungsbericht eine “Erfolgsquote” der FU-Studierenden von 65 % angegeben. Sie sei damit im Vergleich zu 2006 um 3 % gestiegen. Freilich setzt diese sich nicht nur aus den “Erfolgen” von B.A.- und M.A.-Absolvent/innen zusammen, sondern in hohem Maße auch aus denen von Studierenden der bisherigen Studiengänge Magister, Diplom und Staatsexamen. Nicht zuletzt in Hinsicht auf das Jahr 2010 machen viele Studierende der bisherigen Studiengänge in erhöhtem Maße ihren Abschluß.
Bedingte Aussagekraft
Aussagekräftige und nach Fachbereichen und Fächern aufgeschlüsselte Abschluß- und Abbruchstatistiken ergeben sich aus dem Bericht nicht. Eben so wenig aus der freiwillig von zentraler Seite bereit gestellten FU-Studierendenstatistik 2008. Dieser ist die der Statistik 2006 noch angefügte Abbruch- und Abschlußstatistik nicht mehr beigefügt worden.
Selbst eine “Erfolgsquote” der FU von 65 % zu Grunde gelegt, bedeutet dies eine “Mißerfolgsquote” von 35 %, die jedoch nochmals betont in “Studienwechsler” und “Studienabbrecher” unterteilt wird. Die nach dieser Unterteilung “bereinigte” Studienabbruchquote der Universitäten in Deutschland liegt nach HIS-Studie bei insgesamt 20 %. Die Studienabbruchquote nur der B.A.- und M.A.-Studierenden der deutschen Universitäten liegt bei 25 % (dazu nochmals: Der Mythos vom besseren Studium).
Formalrecht ist irrelevant: Leitungsstrukturen ohne Detailregelungen sollen fort geführt werden
Im Leistungsbericht 2007 spricht das Präsidium - bzw. seine Mitarbeiter/innen, die die jeweiligen Passagen schreiben - unter Anderem auf Seite 33 offen aus, was FU-Vizepräsidentin Ursula Lehmkuhl mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Gremien meint und wie das FU-Präsidium zu den Vollmachten steht, die es seit 1999 besitzt bzw. sich aneignet:
“Zu § 9 Steuerungsfähigkeit des Hochschulbudgets [Der Bericht erfolgt entlang der Paragraphen des Hochschulvertrags, M.B.]
9.1 Verbesserung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen (§ 9 Abs. 1)
Die Teilgrundordnung Erprobungsmodell wurde auf der Basis der Erprobungsklausel des Berliner Hochschulgesetzes entwickelt und ist - wie in den vorhergehenden Leistungsberichten dargelegt wurde - seit dem 01. Januar 1999 unverändert in Kraft.
Die Grundentscheidung, die Reformsatzung auf die rechtliche Ausgestaltung eines Handlungsrahmens zu beschränken und keine Detailregelung [Formalrecht, M.B.] von Einzelangelegenheiten zu treffen, hat sich vor dem Hintergrund der vielgestaltigen Herausforderungen der letzten Jahre bewährt. Die klare Zuweisung der Entscheidungskompetenzen auf zentraler und dezentraler Ebene hat eine Entscheidungskultur etabliert, die es der Freien Universität Berlin ermöglicht, leistungs- und wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch notwendige Entscheidungen weitestgehend konsensual [sic!] und zielorientiert [Zielvereinbarungen; M.B.] zu treffen. So wurde insbesondere im Gutachten anlässlich der Entscheidung zur Förderung der Freien Universität Berlin in der 3. Förderlinie im Rahmen des Exzellenzinitiative ausgeführt, dass die geltenden Willensbildungs- und Entscheidungsstrukturen Voraussetzung für die erfolgreiche Positionierung der Freien Universität Berlin als international wettbewerbsfähige Forschungsuniversität sind.”
Aus der Sicht “von oben” und nicht zuletzt angesichts der hier bemerkten Einladungspraxis verschwimmen die Grenzen zwischen den Gremien.
Aus informierten zentralen FU-Kreisen heißt es, es sei generell so, daß der FU-Präsident seine Rechtsstellung als nach Teilgrundordnung einerseits Eilbefugter, andererseits oberste Rechtsaufsicht in der FU und auch zu vielen weiteren Dingen Befugter inzwischen so selbstverständlich gebraucht, daß sich gar nicht mehr groß gekümmert werde, wo er bzw. das Präsidium zuständig und befugt ist und wo nicht - und wann er/es von dem einen Recht oder von dem anderen Gebrauch macht. Um solche “Formalien” streite sich, so heißt es, in Bezug auf die Vollmachten des Präsidiums längst keine/r mehr. Doch wer sich darum streitet, kann dem Präsidium zuweilen durchaus noch Grenzen aufzeigen. Genau dort tritt dann oft sein “Rechtsberater” Hellmuth-Johannes Lange auf den Plan (siehe eingangs genannte Passage im AS-Bericht vom 11.02.2009), der schon so manches Mal geradezu groteske und mithin selbst für Laien offensichtliche Rechtsverdrehungen in KfL und AS vorgenommen hat, um nicht zuletzt den Studierenden die Mitbestimmung zu verwehren.
Erprobungsklausel und Teilgrundordnung
Im Jahr 1998 war im Berliner Hochschulgesetz eine “Erprobungsklausel” eingeführt worden. Diese hat zum erklärten Ziel, “… neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben, die dem Ziel einer Vereinfachung der Entscheidungsprozesse und einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Erzielung eigener Einnahmen der Hochschule, dienen.” Auf deren Grundlage war in der FU noch im selben Jahr eine neue Grundordnung, die Teilgrundordnung, eingeführt worden. Dies mit dem schon auf den ersten Seiten der Teilgrundordnung ersichtlichen und umgesetzten Ziel, insbesondere dem FU-Präsidium, noch mehr dem FU-Präsidenten mit Richtlinienkompetenz in selbigem weit reichende Befugnisse zu übertragen. Nicht zuletzt mit der Beschlußkompetenz über den FU-Haushaltsplan, die vormals dem alten Kuratorium oblag, wurde dem Präsidium ein entscheidendes Mittel an die Hand gegeben, finanzielle Hebel zur Durchsetzung seiner Interessen wie auch der Interessen des Wissenschaftssenators in der FU einzusetzen.
Auch die Richtlinien für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die Festlegung der Zweckbestimmung von Stellen für Professoren oder Professorinnen im Einvernehmen mit der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung sind ihm neben weiteren Kompetenzen übertragen worden. Wie sehr oder wie wenig die tatsächlichen Befugnisse des Präsidiums so auch beschränkt sind: In den 10 Jahren seit Einführung der Teilgrundordnung hat es in der Praxis immer mehr Kompetenzen auf sich vereint, ausgeweitet oder zunehmend zur Anwendung gebracht. Selbst die Mitglieder von Kommissionen auf Ebene des Akademischen Senats können zur Zeit nicht mehr von den Vertreter/innen ihrer jeweiligen Mitgliedergruppen im AS ohne Zustimmung des FU-Präsidiums gewählt werden. Eine Praxis, deren rechtliche Grundlage selbst nach Teilgrundordnung zweifelhaft ist. Ohnehin werden formale bzw. formalrechtliche Bedingungen nur bedingt berücksichtigt. Hierzu gehört die Praxis der Zielvereinbarungen, die der Wissenschaftssenator mit den Hochschulleitungen, diese mit Fachbereichen, Zentralinstituten und -einrichtungen sowie die Fachbereiche mit den ihnen angehörenden Instituten schließen. Zielvereinbarungen setzen sich mithin über geltende Kompetenzverteilungen und geltendes Recht hinweg und binden die jeweils untergeordneten “Vertragspartner/innen” durch die “Leistungsbezogene Mittelvergabe”, die 30 % der so vergebenen Mittel beträgt, direkt an die “übergeordneten Vertragspartner/innen”. Bei Nicht-Einhaltung von Zielvereinbarungen können diese 30 % der Mittel zum Teil oder vollständig zurück gefordert werden. Im auf hochschulpolitischer Ebene so weit gehend rechtsfreien Raum läßt sich der Einfluß des Präsidiums am besten entfalten.
Raumvermessungen: Miete an die FU-Leitung?
Gegenwärtig stehen in verschiedenen Fachbereichsräten der FU die Haushalte 2009 zur Diskussion oder sind bereits beschlossen worden. Dies mit dem expliziten Hintergrund der der Berliner Hochschulhaushaltsverhandlungen.
In diesem Zusammenhang wird in Instituts- und Fachbereichsräten auch hinsichtlich des Folgenden zu diskutieren sein: FU-zentral und Berlin-weit werden zur Zeit so genannte “Mieter - Vermieter-Modelle” diskutiert und voran getrieben. Ein “alter” Stand dieser Diskussion findet sich im FU-Leistungsbericht 2007 - im Kern auf den Seiten 45 bis 48 (”Facility Management”). Darüber hinaus in Zusammenhang mit den diesen Seiten folgenden Bibliotheks- und Institutsverlagerungen oder -zusammenlegungen.
Die “Mieter-Vermieter”-Modelle beabsichtigen im Kern, daß “die Universität” zukünftig ernsthaft ihre Räume an die Fachbereiche vermieten soll.
Hier scheint sich die FU-Leitung auf FU-Gesamtebene als “die Universität” zu begreifen. Das faktische Eigentumsrecht über öffentliche Güter scheint so für das FU-Präsidium allein beansprucht zu werden. Auch ist die FU noch immer eine Einrichtung des Landes Berlin und konstituieren die einzelnen Fachbereiche eben so “die Universität”. Wer an der FU “souveräne” Kompetenzen besitzt - Fachbereiche oder die FU-Gesamtebene -, wie auch die Abwägung von Kompetenzen ist, nicht zuletzt universitätshistorisch, durchaus Auslegungssache.
Ein bedingt “neuer” Stand nun bezüglich der erwähnten Modelle wird aktuell dadurch deutlich, daß am gestrigen Dienstag, dem 05.05.09, in mindestens mehreren FU-Gebäuden die Räumlichkeiten vermessen worden waren - auch im Institut für Philosophie. Anläßlich dessen heißt es aus zentralen FU-Kreisen:
“Mieter-Vermieter”-Modelle seien explizit der Wunsch der SPD, genauer: einiger SPD-Abgeordneter, deren Namen zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt sind. Es wird sich nicht auf den Berliner SPD-Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner, sondern direkt auf die SPD und diese Abgeordneten berufen.
Um diese Modelle im Rahmen des “Facility Management” praktizieren zu können, müßten klare und eindeutige Zahlen vorliegen hinsichtlich der Flächen, die “bewirtschaftet” werden. Die Raumdatei müsse ohnehin wieder auf einen 100 %-Stand gebracht werden: In welchem Gebäude gebe es welchen Raum mit welcher Größe udm. Darüber bestehe gar kein Überblick mehr.
Auf die Frage, wie die Fachbereiche das im Falle der Umsetzung aus ihren Haushalten bezahlen sollten, heißt es, das sei ein Problem dabei: “Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß.”
In der TU sei mensch schon weiter: Dort bestünde bereits Einigkeit über die Einführung eines “echten” Mieter-Vermieter-Modells, aber die Gespräche sollen auch dort noch andauern. Dies bedeutet dort im Falle der Umsetzung: volle Kostenumlegung (auch Instandhaltung und mehr) auf die dortigen Fakultäten.
In jedem Fall bedeute dies einen erheblichen bürokratischen Aufwand.
Angesichts nicht zuletzt des wiederholten Berufens auf einen “notwendigen” Abbau des “Personalüberhangs” (nach Strukturplan bereits gekürzt gewesen sein sollende Stellen), der sich ebenfalls durch den Leistungsbericht 2007 zieht, erscheint dies widersprüchlich. Zumal fraglich ist, ob es sich - von der Frage des prinzipiellen Sinns noch abgesehen - letztlich überhaupt rentiert.
Leistungsbericht und Teilgrundordnung
Ein Blick auf Erprobungsklausel, Teilgrundordnung, Hochschulvertrag und die genannte Passage im Leistungsbericht hierzu zeugt von der öffentlich immer wieder erklärten Absicht, die Leitung zum Zwecke einer größeren haushaltspolitischen “Steuerbarkeit” der FU zu stärken. “Flexible Haushaltswirtschaft” ist eines der entscheidendsten Kriterien nach 3 Kürzungsrunden an der FU. Sie wird verwirklicht durch und dient zugleich den bzw. dem Ausbau präsidialer Kompetenzen. Die hochschulpolitischen Rechte der übrigen FU-Angehörigen werden im Zweifel hintan gestellt.
Wie es aus dem Berliner Abgeordnetenhaus heißt, findet eine effektive Rechtsaufsicht des Berliner Wissenschaftssenators Jürgen Zöllner, der noch immer, auch bei jeder einzelnen Studien- und Prüfungsordnung, bis weit in die FU “hinein regieren” kann, kaum mehr Statt. Eine ahnliche Möglichkeit, “hinein zu regieren”, scheint im oben genannten Falle auch für manche Abgeordnete der Regierungskoalition von “SPD” und “Linkspartei” der Fall zu sein - nicht zuletzt, da die FU durch die prekäre Haushaltslage unter Druck gesetzt werden kann. Wissenschaftssenator Zöllner selbst scheint dies zur Zeit eher “vermittelt” über Hochschulverträge, Zielvereinbarungen und “Leistungsmittel” mit fragwürdigen “Leistungs”-Kriterien zu tun. Fälle wie die Berufungsverfahren der vergangenen Semester im Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften, bei denen der Wissenschaftssenator auch durch öffentlichen Druck zum Eingriff und Zurückweisen gedrängt worden war, sollen noch “pro forma” geschehen sein. In der Praxis liegt und endet die FU-Aufsicht oft beim FU-Präsidium - insbesondere, was die Hochschulpolitik betrifft. Auch, wenn Vieles noch “pro forma” vom Wissenschaftssenator bestätigt werden muß.